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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Norbert H. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Norbert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie sehen Sie den CO2-Deal zwischen der Bundeskanzlerin und BMW bzw. der Autoindustrie? Wieso fällt so etwas nicht unter den Begriff "Bestechung" oder "Bestechlichkeit". Was sagen Sie einem Müllwerker, der 100€ zu Weihnachten angenommen hat und deswegen abgemahnt oder entlassen wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Eingang der Spende und CO2-Entscheidung der Bundesregierung verstehe ich sehr gut, dass der Eindruck von Bestechung und Bestechlichkeit bei Ihnen entstanden ist.

Spenden großer Betriebe an Parteien ist mit Recht Gegenstand öffentlicher Kritik! Die SPD Schleswig-Holstein hat sich in dieser Beziehung schon häufig kritisch Stellung bezogen.

Nach geltendem Recht, nämlich laut § 25 des Parteiengesetzes, ist es jedoch grundsätzlich durchaus erlaubt, dass Parteien Spenden annehmen. Einzelspenden ab einer Höhe von 50.000 Euro müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, damit dieser Vorgang transparent und der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird. Bereits in unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 hatte die SPD festgeschrieben, dass wir Spenden an Parteien pro Person und Jahr auf 100.000 Euro deckeln wollen.

Ein Müllwerker, der 100 Euro zu Weihnachten angenommen hat und sich damit nicht an die Vorschriften gehalten hat, bekommt ebenso Probleme wie eine Partei, die sich rechtswidrig verhält, indem sie Spenden in Millionenhöhe im Rechenschaftsbericht nicht erwähnt oder schwarze Konten führt. Sicherlich erinnern sie sich noch an den Parteispendenskandal der CDU Ende der 1990er Jahre, nachdem der hessische CDU-Landesverband 21 Millionen Euro Strafe an den Deutschen Bundestag zahlen musste.

Ich kann ihre Bedenken hinsichtlich der Unverhältnismäßigkeit sehr gut verstehen. Ähnliche Diskussionen gibt es zum „Pfandbon“, den eine Verkäuferin für sich einlöst, und auf der anderen Seite „große Geschenke“ an „Firmenfreunde“. Auch ich empfinde diese Unverhältnismäßigkeit als ungerecht, kann jedoch an unserem Rechtssystem nichts ändern.

Seien Sie sich gewiss, dass wir weiterhin auf diese Parteispenden unser wachsames Auge haben und uns für eine Deckelung und für Transparenz gegen Lobbyismus weiterhin einsetzen.

Mit besten Grüßen
Birgit Malecha-Nissen