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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Klaus P. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Klaus P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wann wird das Gesetz zum Beginn der Altersrente mit 67 Jahren geändert.? Dieses Gesetz benachteiligt viele Arbeitnehmer, die ihr Brot als Handwerker mit Ihrer Hände Arbeit verdienen müssen. Viele Werker sind bereits mit 60 Jahren körperlich am Ende und dann werden ihnen über die Arbeitslosigkeit auch noch ihre Ersparnisse geraubt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pflugmacher,

meines Erachtens führt die 2007 beschlossene Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 wegen der großen Unterschiede zwischen den “Älteren“ zu sozialen Ungerechtigkeiten. Beim Großteil der älteren Erwerbstätigen, die nicht bis zur Regelarbeitsgrenze arbeiten können, erwarte ich massive soziale Probleme und eine Ausweitung der Altersarmut. In vielen Berufen ist es nahezu unmöglich bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten, weil dies körperlich gar nicht machbar ist. Ob Baugewerbe oder Alten- und Krankenpflege, Maurer oder Schweißer, für all diese Menschen ist die Belastung besonders groß und lang, weil sie in der Regel auch einen früheren Berufseinstieg haben. Ich befürchte daher, dass es in Folge der Erhöhung des Renteneintritts-alters zu einem weiteren Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit – besonders im Bereich der Geringqualifizierten kommen wird. Eine weitere soziale Ungerechtigkeit besteht meiner Meinung nach darin, dass die Lebenserwartung und damit das Rentenbezugsalter der Beschäftigten mit starker physischer und/oder psychischer Belastung erwiesenermaßen deutlich geringer ist als das der Hochqualifizierten. Ausnahmeregelungen für gewisse Berufsgruppen sind zwar vorgesehen, aber wo will man die Grenze ziehen. Es wird immer eine Gerechtigkeitslücke geben.

Die gesetzliche Rentenversicherung muss daher, will sie nicht ihre politische Legitimation verlieren, das Ziel der Alterssicherung wieder in den Vordergrund stellen. Im Zusammenwirken mit der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns muss es gelingen, ein Mindestsicherungsniveau zu erzielen, dass  vor unfairen und daraus folgender Altersarmut schützt. Eine Lösung wäre meines Erachtens die Bürgerversicherung, die das Solidaritätsprinzip ausweitet, indem sie alle Erwerbstätigen und alle Einkommensarten in das Alterssicherungssystem mit einbezieht. Der Fehler im heutigen System besteht darin, dass Gut- und Spitzenverdiener jenseits der Beitragsbemessungsgrenze sich umso weniger an den sozialen Lasten beteiligen, je höher ihre Einkünfte sind. Das gilt besonders für Bezieher von Einkommen, die nicht aus abhängiger Arbeit stammen. Darüber hinaus sind die Risiken, zum Beispiel das der Arbeitslosigkeit, kinderbedingter Erwerbspausen oder das des vorzeitigen Gesundheitsverschleißes wegen hoher körperlicher Belastung ungleich verteilt. All dies spricht für mich für das Modell einer solidarischen Sozialversicherung, in der die hohen Einkommen stärker an der Finanzierung der Lasten beteiligt sind als die Bezieher niedriger Einkommen. Dafür werde ich mich einsetzen!
 
Mit herzlichen Grüßen,
Birgit Malecha-Nissen