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Birgit Homburger
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Frage von Michael S. •

Frage an Birgit Homburger von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Homburger,

der Bundestag hat eine gesetzliche Regelung zur Übermittlung umfangreicher personenbezogener Flugdaten an die USA beschlossen.

Wurden die USA im Gegenzug verpflichtet, vergleichbare Daten über Fluggäste in die Europäische Union zu übermitteln?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schoch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schoch,

Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten. Leider komme ich aufgrund der Arbeitsbelastung der letzten Wochen erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung zur Übermittlung personenbezogener Fluggastdaten an die USA beschlossen hat. Bereits im Jahr 2004 wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eine Regelung zur Weitergabe von Passagierdaten von Fluglinien an die US-Behörden beschlossen. Der damalige grüne Bundesaußenminister Fischer hat im EU-Ministerrat diesem Abkommen mit den USA trotz grundsätzlicher Datenschutzbedenken des Europäischen Parlaments zugestimmt.

Eine Übermittlung von Fluggastdaten der USA an die EU wurde im Gegenzug nicht beschlossen. Gleichwohl gab es in den letzten Monaten Bestrebungen des EU-Innenkommissars Franco Frattini, solche Daten auch in Europa zu sammeln. Die FDP hat schon in der Debatte über die Weitergabe der Daten an die USA darauf hingewiesen und ist nach wie vor der Ansicht, dass dies der falsche Weg wäre. Es ist inakzeptabel, Fluggäste unter Generalverdacht zu stellen. Absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen. Die FDP geht davon aus, dass eine wirksame Terrorismusbekämpfung durch das Sammeln solcher Daten nicht erreicht werden kann.

Die Fluggastdatenspeicherung greift hingegen tief in die Freiheits- und Grundrechte der Fluggäste ein und kostet die Fluggesellschaften viel Geld. Durch diese Sammelwut entsteht lediglich ein Datenfriedhof, ohne dass bisher ein Zugewinn an Sicherheit feststellbar wäre. Diesen Weg der generellen Speicherung sollte die EU nicht einschlagen. Wenn überhaupt, kann eine Sammlung von Fluggastdaten nur bei besonderen Gefahrenlagen in Betracht kommen. Diese Möglichkeit besteht aber nach geltendem EU-Recht schon.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger