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Bettina Kudla
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Frage von Matthias Z. •

Frage an Bettina Kudla von Matthias Z. bezüglich Verkehr

Thema: Fluglärm

Sehr geehrte Frau Kudla,

die Entscheidung des Petitionsausschusses zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung ist Ihnen bekannt. Unsere Petition scheiterte an den Stimmen der CDU.

Entscheidend für den Erfolg oder Nichterfolg einer Petition im Bundestag ist zweifelsfrei das Engagement der gewählten Bundestagsvertreter des Wahlkreises. Unsere Bürgerinitiative hatte besonders mit Ihnen viele Gespräche und Termine. Leider zeigten Sie nicht nur Desinteresse an den Problemen der Betroffenen Ihres Wahlkreises, sondern haben mehrfach und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen (vermeintliche) wirtschaftliche Interessen wichtiger sind. Nun wissen wir aus unserem Engagement, dass regional verwurzelte, kommunale Vertreter der CDU Ihre Meinung mitnichten teilen. So banal es klingt, diese Petition ist an Ihnen gescheitert! Mit der Befürwortung der Petition hätten nicht nur tausende Leipziger wenigstens einen Teil ihrer durch Fluglärm eingeschränkten Lebensqualität zurückgewonnen, sondern auch verloren gegangenes Vertrauen in Zusagen von Politik und Wirtschaft. Von Vertretern unseres Wahlkreises hätten wir uns weit mehr Verantwortungsbewusstsein erwartet.

Wir betrachten die Entscheidung des Petitionsausschusses noch nicht als Schlussstrich, zumal im Zusammenhang mit den Flugrouten am BER jetzt neue Erkenntnisse aus EU-Recht vorliegen, die offensichtlich bei der Beurteilung unserer Petition noch keine Berücksichtigung fanden.

Wir erinnern an die Aussage Ihres Parteifreundes, Bundesverkehrsminister Ramsauer, bezüglich des Streites über die Flugrouten am BER „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, was Politik und Verwaltung ihnen zehn Jahre lang vorgelegt haben“. Was werden Sie tun, um unserer Petition doch noch zum Erfolg zu verhelfen?

Matthias Zimmermann
Pressesprecher
BI "Gegen die neue Flugroute" / BI "Gegen Flug- und Bodenlärm"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29.04.2013 zum Thema Fluglärm in Leipzig. Zunächst muss man festhalten: Alle Bundestagsabgeordneten sind frei gewählt und - so formuliert es das Grundgesetz in Artikel 38 - "nur ihrem Gewissen unterworfen". Deshalb ist es aus meiner Sicht unangebracht, mich für die Entscheidungen meiner Abgeordnetenkollegen verantwortlich zu machen. Der Petitionsausschuss - dem ich nicht angehöre - hat sich am 17.04.2013 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen Ihre Petition ausgesprochen. Selbstverständlich stand und stehe ich mit meinen Kollegen aus dem Petitionsausschuss zum Thema Fluglärm in Leipzig in Kontakt, dennoch steht es mir nicht zu, ihnen vorzuschreiben, wie sie abzustimmen haben.

Nun zum Inhalt: Wie Sie richtig schreiben, habe ich mich oft mit Ihnen, aber auch mit anderen vom Fluglärm betroffenen Personen, über die Möglichkeiten eines besseren Schutzes vor Fluglärm unterhalten. Die Petition gegen die so genannte kurze Südabkurvung, die Sie angestrengt haben, war jedoch meines Erachtens nicht der richtige Weg. Dies wäre nur ein erster Schritt hin zu einem kompletten Nachtflugverbot am Flughafen Leipzig/ Halle. So weit darf es auf keinen Fall kommen, denn dies würde das Ende des Luftdrehkreuzes Leipzig/ Halle als bedeutender Logistikstandort der Region mit vielen tausend Arbeitsplätzen bedeuten.

Gleichwohl nehme ich die Sorgen der Anwohner meines Wahlkreises in den von Fluglärm betroffenen Gebieten ernst. Das ist der Grund, weshalb ich mich auch im "Gesprächskreis Fluglärm" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion engagiere. Hier haben Abgeordnete unter Hinzuziehung von vielen Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen Vorschläge erarbeitet, die sich zum Ziel gesetzt haben, durch Gesetzesänderungen auf allen Ebenen Verbesserungen beim Schutz vor Fluglärm zu erzielen. Außerdem stehe ich regem Kontakt mit den Flughafenbetreibern und den Fluggesellschaften in Leipzig, um Maßnahmen zu überlegen, wie der Fluglärm reduziert werden kann. Als Bundestagsabgeordnete bin ich jedoch - und wieder zitiere ich Artikel 38, Grundgesetz - "Vertreter des ganzen Volkes", das heißt, ich muss oft entgegengesetzte Belange verschiedener Teile der Bevölkerung in meine Entscheidungen mit einbeziehen. Wenn ich mich für die Wirtschaft am Flughafen Leipzig/ Halle stark mache, heißt das ja nicht, dass ich mich nur für die Unternehmer einsetze, sondern auch für die vielen tausend Menschen, die durch diese Arbeitsplätze sich und ihre Familie ernähren können. Gerade unsere im Vergleich zum Westen Deutschlands immer noch recht strukturschwache Region ist auf jeden einzelnen Arbeitsplatz angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla MdB