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Bettina Kudla
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Frage von Kerstin H. •

Frage an Bettina Kudla von Kerstin H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kudla,

zunächst meinen Dank an Sie. Im Gegensatz zu Herrn Dr. Feist bringen Sie diesem Forum hier und damit den Lesern, Fragenden und somit am politischen Leben Teilhabenden soviel Wertschätzung entgegen zu antworten.

Auch wenn die Gesundheitsreform federführend von einem FDP-Minister erarbeitet wurde, ist sie doch ein Projekt der Bundesregierung.

Ich bitte Sie daher um Ihre Position zu folgender Änderung im „Kleingedruckten“ des Gesetzes zur Gesundheitsreform:

Im neuen Arzneigesetz wurden nach einem Änderungsantrag der Regierungskoalition Forderungen der Pharmakonzerne zur Nutzenbewertung von Medikamenten unverändert übernommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – damit das höchste Entscheidungsgremium für uns Kassenpatienten – darf neue Medikamente nur noch dann ablehnen, wenn er dessen Unzweckmäßigkeit beweisen kann.

Dies hat meines Erachtens für die Versicherten weitreichende, unüberschaubare Folgen: Die Beweislast bei der Zulassung neuer Arzneien würde sich verkehren.

Bislang genügt es, wenn der Nutzen eines Medikaments nicht festgestellt werden kann. Die Kassen müssen dann auch nicht dafür aufkommen.

Nach Ihrer Reform wäre der Nutzen eines Medikaments allein durch die Zulassung bewiesen.

Die geplante Gesetzesänderung geht auf ein Gutachten der Kanzlei Clifford Chance zurück. In Auftrag gegeben hat es nicht die Regierung, sondern der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VfA).

Darin heißt es, das "der Beschluss über die Nutzenbewertung nicht den Feststellungen der Zulassungsbehörde widersprechen darf".

Im Änd.antrag zum Gesetz wurde diese Formulierung fast unverändert übernommen: Der G-BA "darf den Nutzen eines Arzneimittels nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten".

Das Institut für Qualität+Wirtschaftlichkeit, das im Auftrag der GKV den Nutzen neuer Medikamente prüft, kritisierte den Plan.

Worin liegt für Sie der Sinn dieser Neuregelung?

Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Hornuff

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,719630,00.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hornuff,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Änderungen im Gesundheitssystem. Wie Sie sicherlich wissen und auch schon erfahren haben, so besitzt Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit.
Der Bundestag hat das von Ihnen angesprochene Arzneimittelsparpaket im November 2010 beschlossen. Ziel ist es die Arzneimittelausgaben unter Kontrolle zu bringen; das Vorhaben sieht jährliche Einsparungen von zwei Milliarden Euro vor. Beim Einschätzen der Höhe sollte man bedenken, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2009 rund 32 Milliarden Euro für Medikamente ausgeben musste. Mit der Neuregelung werden die Unternehmen verpflichtet, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern von Ärzten und Krankenkassen ein Dossier über ein neues Medikament vorzulegen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Verschreibung übernehmen sollen. Wird auf Grundlage der Expertise ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, treten die Krankenkassen in Preisverhandlungen mit dem jeweiligen Hersteller. Zudem müssen die Apotheken den Kassen höhere Rabatte gewähren. Mittelfristig soll eine neue Nutzenbewertung vor allem die Preise für neue Arzneien drücken. Das Gesetz verfolgt drei Ziele: der Pharmaindustrie einen Sparbeitrag abzuverlangen, deren Preismonopol zu brechen und dennoch den Zugang zu bestmöglichen Medikamenten für die Menschen zu sichern. Alle diese drei Ziele sind erreicht worden!
Um die Arbeit der Bundesregierung nicht nur selbst zu loben, zitiere ich nachfolgend einige Einschätzungen von Fachleuten zum Gesetz: Weitgehend positiv bewertet hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler, das Pharma-Sparpaket der Bundesregierung. Zwar habe er einzelne Kritikpunkte. Doch sei er sicher, dass das Gesetzespaket ein „relativ bisskräftiger Tiger“ zur Begrenzung der Kosten für Arzneimittel werde. Kritik übte Windeler an einem Detail: Arzneien für seltene Erkrankungen, sogenannte Orphan Drugs, sollen von der Nutzenbewertung ausgenommen werden. Auch der Marburger Bund (MB) äußerte sich positiv. „Der Einfluss gewinnorientierter Unternehmen auf die Arzneimitteltherapie wird verlässlicher begrenzt als bisher“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke (CDU).
Von der „größten Zäsur im Arzneimittelmarkt“ sprach der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Entscheidend sei nun die Ausgestaltung der Frühbewertung. „Ist sie fair, innovationsoffen und trägt sie dem frühen Bewertungszeitpunkt angemessen Rechnung ist die Versorgungsqualität nicht gefährdet“, so die Verbandsvorsitzende Cornelia Yzer.
Sehr gut finde ich die Wahlmöglichkeit für Patienten nach welcher ihnen verschreibungspflichtige Medikamente zum Festbetrag und damit aufzahlungsfrei angeboten werden müssen. In jedem Fall müssen die Patientinnen und Patienten frei und informiert wählen können, ob sie das Medikament zum Festbetrag nehmen oder eine Aufzahlung leisten wollen. Dies muss gewährleistet werden. Hierbei sehe ich alle Beteiligten in der Pflicht sicher zu stellen, dass Medikamente auch vor Ort zum Festbetrag zu bekommen sind. Denn es darf nicht sein, dass Patienten die Mehrkosten tragen müssen, weil die Versorgung der aufpreisfreien Medikamente nicht flächendeckend sichergestellt wird.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Bettina Kudla MdB