Frage an Bernhard Rapkay von Thomas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Genosse Bernhard,
habe mal in der Zeitung gelesen, dass die EDG nicht vor 7 Uhr Mülltonnen leeren darf, bei uns in der Spannstr. wird wieder um 6 Uhr geleert. Gibt es eine klare EU Bestimmung dafür?
Hallo Herr Wagner-Synagowitz,
Natürlich gibt es da eine klare Regelung der EU. In diesem Fall handelt es sich um die Lärmschutzverordnung. Die Müllentsorgung vor Ort darf auf Grund dieser Verordnung nicht vor 7:00 Uhr beginnen, woran sich auch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) halten muss. Unter bestimmten Umständen greifen aber, wie so oft, auch hier Ausnahmeregelungen. Unsere Nachfrage bei der EDG hat ergeben, dass sich im betroffenen Entsorgungsgebiet derzeit eine Baustelle befindet, wodurch eine zeitlich befristete Leerung der Müllcontainer vor 7:00 Uhr notwendig ist. Hierdurch sollen einerseits zusätzliche Verengungen und Behinderungen für die Anwohner, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, durch das Müllfahrzeug verhindert werden. Andererseits soll dadurch auch der hindernisfreie Zugang zum Entsorgungsgebiet gesichert werden. Die Baustelle wird in ca. drei Wochen aufgelöst und damit auch die Leerung der Mülltonnen wieder auf 7:00 Uhr gelegt.
Der zuständige Bereichsleiter der EDG wird hierzu Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um diesen Sachverhalt auch persönlich zu erläutern.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und danken Ihnen für Ihre Anfrage. Gern können Sie uns bei weiteren Fragen kontaktieren. Auch direkt unter www.rapkay.de.
Mit freundlichen Grüßen
Team-Rapkay