Frage an Bernhard Rapkay von Georg S. bezüglich Recht
Anlässlich der griechischen Staatsverschuldung wurden von den einzelnen EU-Ländern Finanzhilfe geleistet. Diese Maßnahme halte ich für durchaus sinnvoll.
Dabei wurde aber offensichtlich, dass von der griechischen Regierung gegenüber der EU und der Öffentlichkeit falsche Angaben zum tatsächlichen Schuldenstand gemacht wurden. Zu ähnlichen Vorgängen war es bereits beim Beitritt Griechenlands zum Euro-Raum gekommen.
In den Medien kommt es heute oft zu Pauschalverurteilungen "der Griechen". Tatsächlich gehen diese Manipulationen aber doch auf einige konkrete Amtsträger zurück. Nach deutschen Strafrecht würde man wegen Bilanzfälschung und Konkursverschleppung ermitteln.
Es läge doch im Interesse der EU-Bürger und der griechischen Bevölkerung, dass auch in diesem Fall gegen konkrete Personen juristisch vorgegangen wird. Es würde mich interessieren, ob von Seiten des EU-Parlaments konkrete Schritte hinsichtlich einer Strafverfolgung geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Sander
Sehr geehrter Herr Sander,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Europäischen Union fällt das Strafrecht weitestgehend in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und ist im jeweiligen nationalen Recht verankert. Die Kompetenzen von Parlament und Rat in diesem Bereich beschränken sich auf die in Art. 83 AEUV beschriebenen.
Das Europäische Parlament besitzt also keine vertragsrechtliche Kompetenz für die Strafverfolgung einzelner Personen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Rapkay