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Bernhard Brinkmann
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Frage von Christian W. •

Frage an Bernhard Brinkmann von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

ich kann nicht einschätzen, ob es üblich ist, dass sie sich zu Ihrem Abstimmungsverhalten nicht äußern. Auf mich als Wähler muss dies den Eindruck machen, als wären Sie zwar durch Wahl beauftragt uns demokratisch zu vertreten, verweigertnen sich hingegen dem eigentlich selbstvertändlichen Bestandteil dieses Auftrages, sich in Ihrem tun auf Anfrage auch zu rechtfertigen und ihr Tun darzulegen. Geheimdemokratie?

Da ich mit der Materie nicht vertraut bin, möchte ich Sie bitten, mich hier rechtlich aufzuklären. Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu dieser Praxis?

Mit nettem Gruß nach Hildesheim,
Christian Witt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Witt,

Artikel 38 des Grundgesetzes sagt über Bundestagsabgeordnete: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ein Abgeordneter ist also niemandem Rechenschaft über sein Abstimmungsverhalten schuldig. Ob und wann er unter Umständen einem Gesprächspartner genauer darlegt, welche Entscheidungsgrundlage zu einer bestimmten Abstimmung geführt hat, bleibt ihm vorbehalten.

Ich bin grundsätzlich bereit, Bürgerinnen und Bürgern auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis und während meiner Bürgersprechstunden Hintergründe darzulegen. Von einer öffentlichen Rechtfertigung in einem Forum wie diesem werde ich weiterhin absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Brinkmann