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Bernhard Brinkmann
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Frage von Lutz E. •

Frage an Bernhard Brinkmann von Lutz E. bezüglich Gesundheit

Sehr geerter Herr Brinkmann,

Wussten Sie, dass Angehörige von in Deutschland lebenden Ausländern in ihrer Heimat kostenlos Leistungen unserer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, selbst dann, wenn sie noch nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben?
Zweite Frage dazu: Was gedenken Sie als Abgeordneter konkret gegen diesen unhaltbaren Zustand zu tun?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Lutz Ehler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ehler,

die von Ihnen geäußerte Vermutung trifft zu.

Bei dieser Regelung handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie entspricht vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Die Regelung findet Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelungen über Soziale Sicherung).

Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären damit deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen Gebrauch machen.

Aktuelle Statistiken belegen, dass der Anteil der z.B. gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge gerade mal *0.007 Prozent* der Gesamtausgaben (in 2009 165,4 Milliarden Euro) der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht.

Handlungsbedarf besteht m.E. somit nicht. Zu weiteren klärenden Informationen stehe ich Ihnen in meiner Bürgersprechstunde sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Brinkmann