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Bernd Sibler
CSU
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Frage von Roland K. •

Frage an Bernd Sibler von Roland K. bezüglich Soziale Sicherung

Mein Frisör erzählte mir, daß eine Neukundin für € 170,-- neue Frisur machen lassen hat. Konnte nicht bezahlen. Fadensscheinige Begründungen. Anzeige bei Polizei, dort schon bekannt. Beweislast, daß Sie vorsätzlich Dienstleistung in Anspruch genommen hat, vorher schon wußte daß sie nicht zahlen kann muß Frisör erbringen, sonst ist das kein Straftatbestand. Frisör erhält das Geld nicht, Freigrenze für Pfändung zu hoch. Wieso ändert Politik in diesem Fall nicht die Beweislast? Täter muß Zahlungsfähigkeit beweisen nicht der Geschädigte?

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Antwort von
CSU

Lieber Herr Krebs,

Diese Frage hat mir echt Mühe gemacht und eine richtig gute Antwort habe ich jetzt noch nicht. Soviel vorne weg.
Natürlich ist es schlichtweg unanständig, wenn man wohlwissend, nicht bezahlen zu können, Leistungen in Anspruch nimmt. Dazu gibt es dann die Wege des Rechtstaats. Nur wenn dann nichts zu holen ist, treten eben genau die Probleme auf, die sie aufzeigen.

Zur Beweisumkehr:
Rein pragmatisch: Stellen Sie sich vor, dass die Kunden vor Inanspruchnahme einer Leistung ihren Geldbeutel auf den Tisch legen müssten. Vermutlich würden Sie sehr viel Kunden abschrecken als gewinnen.

Was tut die Politik?
In der Schule haben wir Wertfragen immer wieder im Lehrplan, wir haben sogar Verfassungsauftrag, nicht nur Wissen und Können, sondern eben auch Herz und Charakter zu bilden. Das ist Daueraufgabe.
Trotzdem gibt es aber genügend Menschen, die sich wenig um diese Dinge kümmern. Ich bin mir bewusst, dass das jetzt keine gute Antwort ist.

Mfg
Bernd Sibler