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Frage von Armin W. •

Frage an Bernd Scheelen von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter.

Ihre
Antwort auf meine Frage vom 02.04.2008 mit dem Bezug, daß das Kindergeld von Alge II Empfängern als Einkommen angerechnet wird, habe ich mit großem Interesse gelesen. Leider kann ich Ihre Ausführungen nicht ganz nachvollziehen. Zum einen schreibt der Gesetzgeber vor, daß das Kindergeld EINKOMMENUNABHÄNIG gezahlt wird. Eine Anrechnung durch die zuständigen Argen ist somit nicht rechtmäßig. Zum anderen werden die Kinder sozial benachteilig, was wieder ein Verstoß gegen das geltende AGG ist. Weiterhin sagten Sie, dass Alge II vom Staat finanziert wird. Wo kommt den bitte das Geld her? Wir haben es mit unseren Sozialabgaben gezahlt als wir noch Arbeit hatten. Welche Erklärungen können Sie mir für die obengenannten Ausführungen geben ?

MfG

Armin Willutzki

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Sehr geehrter Herr Willutzki,

die von Ihnen angesprochene Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes bezieht sich auf hohe Einkommen, die nicht auf das Kindergeld angewiesen wären. Hier hat der Gesetzgeber entschieden, daß die Höhe des jeweiligen Einkommens unerheblich für den Anspruch auf Kindergeld ist. Ihren Hinweis, daß die Anrechnung durch die ARGEn nicht rechtmäßig sei, kann ich nicht nachvollziehen, bis zum heutigen Zeitpunkt ist mir nicht ein Fall bekannt, in dem ein deutsches Gericht diese „Unrechtmäßigkeit“ per Urteil festgestellt hat.

Der von Ihnen festgestellte „Verstoß“ gegen das geltende Allgemeine Gleichbehandlungs Gesetz entbehrt der Grundlage. Das AGG verbietet Benachteiligungen, die sich auf folgende, personenbezogene Merkmale beziehen: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.

Das ALG I wird über die von Ihnen angesprochenen Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherungsbeiträge) finanziert. Das ALG II ist steuerfinanziert. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie darauf hinweisen, daß die Steuern von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden. Dennoch ist es ein Unterschied, ob ein Beitrag mit genauem Verwendungszweck (ALG I) geleistet und ausgezahlt wird, oder aber der Staat mit den ihm zu Verfügung stehenden allgemeinen Steuereinnahmen eine Grundsicherung (aber eben auch nicht mehr) gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen