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Bernd Scheelen
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Frage von Norbert W. •

Frage an Bernd Scheelen von Norbert W. bezüglich Recht

Sehr geerhter Herr Scheelen,

ich habe keine Frage, sondern möchte Sie nur zu Ihrer Einstellung gegenüber den geplanten Internetsperren beglückwünschen.

Aber bitte lassen Sie sich nicht von Frau von der Leyen, Herrn Gutenberg und Frau Zypries blenden.

Denn die Sperren bewirken rein garnichts und schützen kein einziges Kind wie Frau v. d. Leyen das gerne angibt.
Es tabuisiert das Thema nur noch mehr!

Nein zu Internetsperren und ja zur Löschung von Webseiten mit Kinderpornografischen Inhalt und Verfolgung der Hintermänner.

Wird eine Seite durch das BKA nur gesperrt ist der Betreiber informiert, das er aufgefallen ist und kann sich verstecken.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiek,

Sie haben mich aufgefordert, mich bezogen auf den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen von niemandem blenden zu lassen. Das habe ich getan. Meine Fraktion konnte grundlegende Änderungen am ursprünglichen Entwurf durchsetzen. Unser Anliegen ist sicher unstrittig: das grausame Kinderpornografie-Geschäft zu erschweren - verhindern können wir es bedauerlicherweise wohl nicht. Mit dem gestrigen Parlamentsbeschluss haben wir einen wichtigen Schritt getan. Nicht zu handeln, wäre in jedem Fall die schlechteste Option und den vergewaltigten Kindern gegenüber unverantwortlich gewesen. Zweifel gab und gibt es hinsichtlich der geeigneten Mittel. Ich kenne die richtige Vorgehensweise nicht: Internetsperren finde ich weiterhin problematisch und sie nutzen wahrscheinlich zu wenig. Mit den gemachten Änderungen am Gesetzentwurf sah ich aber keinen Anlass, dem eigentlichen Anliegen meine Stimme zu verweigern. Die wichtigsten Forderungen, die die SPD durchsetzen konnte, möchte ich ihnen kurz nennen:

1. eine Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, wenn zulässige Löschmaßnahmen keinen Erfolg haben.

2. beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Kontroll-Gremium eingerichtet, dass die BKA-Liste jederzeit einsehen und korrigieren kann. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste wird zudem der Verwaltungsrechtsweg eingeräumt.

3. Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern vorgesehen.

4. im Zugangserschwerungsgesetz wird eindeutig klargestellt, dass nur Internet-Seiten mit Kinderpornografie gesperrt werden können. Das Gesetz tritt automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft. Dann wird auf Basis einer Evaluation neu entschieden.

Den Bedenken der Netz-Community tragen wir damit eindeutig Rechnung. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig. Diese Verträge beinhalten gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und keine verfahrensrechtlichen Sicherungen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen