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Frage von Maik E. •

Frage an Bernd Lynack von Maik E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Lynack,
im letzten Herbst würde ein Fall einer vollverschleierten Schülerin an einer niedersächsischen Schule bekannt. Zu dieser Thematik gab es eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit. Die Fraktion der CDU forderte eindeutig, dass eine vollverschleierung an Schulen verboten werden solle.
Ich frage Sie:
1) Wie stehen sie zur Vollverschleierung an niedersäsxhsicejn Schulen und Hochschulen?
2) Wie stehen sie zur Vollberschleierung im öffentlichen Raum, unter der Berücksichtigung, dsss Hildesheim als Hochburg für Radikalisierungen bekannt ist - dieses konnte der Berichterstattung zum Parlamentarischen Untersuchungsauss entnommen werden.
3) Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf der CDU zum Burkaverbot?
Vielen Dank für die Beantwortung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Engersfeld,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich will versuchen, die
Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

1. Ich halte eine Vollverschleierung in Schulen und Hochschulen, aber auch in Verwaltungen oder Gerichten für schwierig. Das liegt vor allem daran, dass eine de facto Maskierung oder Gesichtsverhüllung einer Zusammenarbeit oder Beschulung fundamental zuwiderläuft. Auch ist zu beachten, dass eine Vollverschleierung nicht unbedingt unter die Religionsfreiheit fällt, da die Verschleierung eher kulturell bedingt ist. Inwieweit die Vollverschleierung erlaubt ist oder nicht und ob sie bspw. unter das Recht auf freie Selbstentfaltung fällt, ist letztendlich eine Grundrechtsabwägung. Die Entscheidung darüber, was rechtens ist und was nicht, liegt bei Richterinnen und Richtern.

2. Ich sehe eine Vollverschleierung grundsätzlich kritisch, da ich Sie nicht unbedingt als religiös motiviert einschätze. Auch halte ich eine Vollverschleierung von Frauen schwer mit unserem Grundwerteverständnis vereinbar, wobei man natürlich auch vorsichtig sein muss, ob wir Frauen vorschreiben wollen, wie sie sich anzuziehen haben und wie nicht. Allerdings ist auch das im Kern eine juristische Frage. Wenn eine Frau sich einen Schleier anziehen möchte, müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, damit man dies verbieten kann. Nicht alles, was man persönlich schwer nachvollziehen kann, kann man auch verbieten. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Hildesheim aus meiner Sicht nicht Hochburg der Radikalisierung war bzw. ist, sondern ein Treffpunkt der salafistischen Szene. Das ist in meinen Augen ein Unterschied.

3. Ich halte den Gesetzentwurf als auch die Diskussion über das Tragen von Burkas und Nikabs für überzogen. Es gibt in Niedersachsen, wie auch im Rest des Landes, eine nahezu verschwindend geringe Zahl an Frauen, die sich entsprechend verschleiern. Noch geringer ist die Zahl an Fällen, in denen die Verschleierung zu Problemen führt. So ist zum Beispiel der Fall der verschleierten Schülerin in Belm ja auch ein Konflikt, der von den Beteiligten längst im Einvernehmen gelöst ist. Den Antrag der CDU-Fraktion soll in meinen Augen eher das Profil der CDU schärfen, als reale Probleme lösen.

Mit herzlichen Grüßen

Bernd Lynack