Barbara Sommer
CDU
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Frage von Theo M. •

Frage an Barbara Sommer von Theo M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Sommer,

Sie haben in der vergangenen Legislaturperiode Kopfnoten eingeführt. Mit den Kopfnoten lassen sich 4*4*4=64 verschiedene Konstellationen konstruieren, die den Charakter der Schüler beschreiben. Nehmen wir dazu die 2 Millionen Schülerinnen und Schüler in NRW, so ergibt sich, dass (wenn man eine gleiche Verteilung voraussetzt) jeweils 31250 Schüler exakt die gleichen Charaktereigenschaften besitzen. Wenn man nun bedenkt, dass die meisten Schulen in der Regel die Kopfnote "gut" vergeben, kommt man auf eine noch höhere Zahl.

Glauben Sie wirklich, dass sich die Persönlichkeit eines jungen Menschen durch eine so undifferenzierte Bewertung von Menschen beurteilen lässt, die diesen jungen Menschen etwa drei Stunden pro Woche sehen?

Wieso werden Schüler nicht in solch gravierende, nur sie betreffende, Entscheidungen eingebunden?

Mit freundlichen Grüßen,

Theo Marx

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marx,

  Die Kopfnoten, die die Schülerinnen und Schüler in NRW auf ihrem Zeugnis stehen haben, sind eine Bewertung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens und beziehen sich auf ihr Verhalten im schulischen Kontext, also im Unterricht, auf Klassenfahrten, etc. Es wird nicht das Verhalten im privaten Bereich bewertet. Die Noten werden im Kollegium von den unterrichtenden Lehrern gemeinsam besprochen und vergeben. Es handelt sich um keine Entscheidung einer Einzelperson. Ebenso beziehen sich die Kopfnoten nicht auf den Charakter der Schülerin oder des Schülers, sondern auf die konkreten Verhaltensweisen im schulischen Kontext.

  Nach der Evaluation des Verfahrens zur Vergabe der Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten im Sommer 2008 hat sich gezeigt, dass sich die vier Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ bewährt haben. In allen Schulformen, die diese Noten vergeben, bleibt es weiterhin möglich, die Noten nach Beschluss der Schulkonferenz durch Beschreibungen zu ergänzen. Darüber hinaus kann die Schulkonferenz beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ begründet wird. Die Bewertung „gut“ ist eine mit größerer Häufigkeit zu erwartende Note. Sie soll definitionsgemäß vergeben werden, wenn das Arbeits- und Sozialverhalten einer Schülerin oder eines Schülers die Erwartungen weder übertrifft noch hinter ihnen zurück bleibt.

  Im Rahmen dieser Grundsätze entscheidet im Einzelfall die Zeugnis- und Versetzungskonferenz über Aufnahme und Inhalt zusätzlicher Angaben.

  Mit der Einführung von Notendefinitionen, die auch auf dem dokumentiert werden, wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Bewertung weiter gestärkt.

  Darüber hinaus haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit durch ihre Mitgliedschaft in der Schulkonferenz in das Verfahren an der Schule einbezogen zu werden. Des Weiteren hat jeder Schüler das Recht, jederzeit über seinen Notenstand zum Arbeits- und Sozialverhalten informiert und beraten zu werden.

  Hoffentlich konnte ich Ihre Frage zufrieden stellend beantworten.
Bleiben Sie weiterhin engagiert!

  Mit freundlichen Grüßen

  Barbara Sommer