Dr. Axel Troost
Axel Troost
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Frage von Lutz M. •

Frage an Axel Troost von Lutz M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Trost;

mit dem Abkommen über die Abgeltungssteuer mit der Schweiz will die Bundesregierung nicht nur die Schwarzgelder der Vergangenheit besteuern, sondern auch eine Regelung für die Zukunft treffen.

Da die Schweizer Banken ihr Bankgeheimnis bewahren möchten, soll dabei eine von ihnen festgelegte Summe an den deutschen Staat überwiesen werden.

Das gilt für vergangene Beträge, als auch für zukünftige Beträge. Eine Möglichkeit der Überprüfung der Richtigkeit dieser Beträge gibt es für die Finanzbehörden nicht.

Faktisch hat damit die Bundesregierung die hoheitliche Aufgabe der Steuererhebung und Steuereintreibung an ein ausländisches Privatunternehmen (denn es ist nicht die Schweiz, sondern die Schweizer Banken) deligiert, dem sie voll und ganz vertrauen muss.

Gerade diese Unternehmen haben sich aber in der Vergangenheit als Helfer der Steuerhinterzieher herausgestellt. (sogar selbst beworben)

Meine Frage ist nun:

Kann die Bundesregierung überhaupt diese Aufgaben der Steuererhebung und Steuereintreibung an ein Privatunternehmen vergeben?

Ist soetwas in irgendeinem Gesetz vorgesehen?

Wer ist laut Gesetz berechtigt deutsche Steuern zu erheben?

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Mathesdorf

Dr. Axel Troost
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mathesdorf,

vielen Dank für Ihre völlig richtigen und berechtigten Fragen.

In der Sache haben wir eine sehr ähnliche Einschätzung. Leider liegt uns aber bis jetzt der Text des Abkommens mit der Schweiz immer noch nicht vor, sodass auch wir uns in unserer Kritik hauptsächlich auf Zeitungsberichte und andere Quellen (z.B. die Reaktionen des Schweizer Bankenverbandes) stützen müssen.

> Faktisch hat damit die Bundesregierung die hoheitliche Aufgabe der
> Steuererhebung und Steuereintreibung an ein ausländisches
> Privatunternehmen (denn es ist nicht die Schweiz, sondern die Schweizer
> Banken) deligiert, dem sie voll und ganz vertrauen muss.

Im Prinzip haben Sie völlig Recht und auch wir finden es skandalös, sich so der Willkür der Schweizer Banken auszuliefern. Die Bundesregierung wird sich aber vermutlich dahinter verstecken, dass die Übermittlung der Steuergelder formal über eine spezielle Sektion der Schweizer Finanzverwaltung abgewickelt werden soll. Damit wird die Fassade geschaffen, es handele sich um eine Steuerkooperation zwischen Steuerbehörden. Wie angreifbar diese Fassade ist, können wir erst sagen, wenn wir den Text des Abkommens haben.

> Meine Frage ist nun:
>
> Kann die Bundesregierung überhaupt diese Aufgaben der Steuererhebung und
> Steuereintreibung an ein Privatunternehmen vergeben?

Die gesetzlichen Möglichkeiten einer Delegation der Steuervereinnahmung an private Unternehmen sind eng begrenzt. Aber, wie dargestellt, wird die Bundesregierung wahrscheinlich verneinen, die hoheitliche Funktion der Steuervereinnahmung im Fall der Schweiz überhaupt an private Unternehmen delegiert zu haben. Sie wird ansonsten darauf hinweisen, dass privaten Unternehmen bzw. Einrichtungen bisweilen eine unterstützende Rolle zukommen kann, wie wir das von der Abführung der Kapitalertrags- und Quellensteuern in Deutschland von den Banken und im Fall der Lohnsteuern ja auch vom Arbeitgeber kennen.

Es ist aber immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen, wie weit diese unterstützende Rolle auf eine Quai-Privatisierung der Steuererhebung hinausläuft. Ganz genau genommen führen aber Banken für Ihre Kunden oder Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer gar keine Steuern ab, sondern sie leisten formal eine Vorauszahlung, die nach Erteilung des Steuerbescheids mit der fälligen Steuer verrechnet wird. Die Rolle der Unterstützung Privater bei der Erhebung von Steuern ist in der Abgabenordnung (z.B. §48) und im Einkommensteuergesetz (z.B. §38)geregelt.

Abschließend möchte ich Sie hinsichtlich des Vertrags mit der Schweiz an die steuerpolitische Sprecherin unserer Fraktion Dr. Barbara Höll verweisen, die die Details des Abkommens mit der Schweiz noch genauer verfolgt und den Vertragstext genau untersuchen wird, sobald er uns vorliegt.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Troost