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Axel Knoerig
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Frage von Harm C. •

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der angespannten Lage der Sozialkassen stellt sich die Frage, wann Vorruheständler auch (wie Rentner seit Anfang 2023) unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.

Auch wenn Vorruheständler aus unternehmenspolitischen /-wirtschaftlichen Gründen sowie aus privaten Gründen mit ihrem Arbeitgeber den Vorruhestands-Vertrag abgeschlossen haben, könnten sie bei entsprechendem Wunsch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Für den Zuverdienst könnten die entsprechenden normalen Abgaben geleistet und damit die zunehmend angespannte Situation der Sozialkassen gelindert werden. Der Fachkräftemangel würde ebenfalls gelindert.

Momentan sind der Zuverdienst auf 538 EUR bzw. die möglichen Arbeitszeiten begrenzt (u.a. basierend auf § 8 SGB IV).

Gibt es bereits entsprechende Initiativen / eingeleitete Schritte, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Vorruheständler künftig / zeitnah wie die Rentner die Möglichkeit haben, wieder unbegrenzt für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten? Falls nein, welche Gegebenheiten sprechen dagegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

der Vorruhestand stellt eine Überbrückungszeit bis Beginn der individuellen und gesetzlichen Alterssicherung dar. Es handelt sich in der Regel um ein Instrument zum Personalabbau. Den Vorruhestand einzugehen liegt dabei im freien Ermessen des Arbeitnehmers und stellt eine private Vereinbarung dar. Besteht der Wunsch des Arbeitnehmers, dennoch dem Arbeitsmarkt erhalten zu bleiben, liegt es in seinem Entscheidungsspielraum, stattdessen eine neue Arbeitsstelle anzunehmen oder / und zusätzlich eine einmalige Abfindung mit steuerlicher Fünftelregelung zu vereinbaren. Statt der Politik ist der bessere Ansprechpartner hier der Arbeitgeber, mit dem die Vorruhestandsregelung getroffen wird, um möglichst passende Lösungen zu finden. Ich bin daher nicht der Meinung, dass eine Maßnahme zum Personalabbau von den Ausweitungen der Hinzuverdienstregeln profitieren sollte. 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig

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