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Axel Knoerig
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Frage von Ilse T. •

Frage an Axel Knoerig von Ilse T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Letzte Woche erschien in Zeitungen der Hinweis, dass viele Hausangestellte / Putzfrauen in Privathaushalten - nicht angemeldet sind. Viele dieser Haushaltshilfen haben mehrere Nebenjobs zu ihrer Hauptanstellung, dürfen aber nur 1 Minijob zusätzlich zur Hauptanstellung haben. Wenn sie mehrere Nebenjobs annehmen, müssen sie eine weitere Steuerkarte haben, was viele nicht wollen, was sich bei der geringen Entlohnung auch nicht lohnt. Man müsste eine bewährte Kraft also entlassen - oder eben unangemeldet weiter arbeiten lassen. Könnte man diese Vorschriften nicht
korrigieren oder zumindestens den arbeitswilligen Hilfen die Möglichkeit der angemeldeten Mehfachbeschäftigung in Haushalten erlauben? Ilse Thoss

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Sehr geehrte Frau Thoss,

das ist alles geregelt. Haushaltshilfen in Privathaushalten müssen immer bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein. Ein Minijob neben einer regulären Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) ist zulässig. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Zeitgrenzen vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 erhöht worden auf vier Monaten oder 102 Arbeitstagen.
Werden mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt, darf die Person keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben. Werden mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt, dürfen die zusammen nicht die Höchstgrenze von 450 Euro überschreiten, ansonsten sind sie im Folgemonat sozialversicherungspflichtig.
Wer mehr als 450 Euro verdienen will, ist dann nicht mehr kurzfristig oder geringfügig beschäftigt und fällt unter die Midijobs (450,01 – 1.300 Euro). Damit ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig: Hier gibt es einen Übergangsbereich, in dem mit steigendem Einkommen auch die Sozialversicherungsabgaben steigen.
Sie müssen dann die Beschäftigung ihre Haushaltshilfe bei der für sie zuständigen Krankenkasse anmelden und auch Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dafür ist die Minijob-Zentrale nicht mehr zuständig. Hier gilt dann die Steuerklasse 6.
Für die kommende Wahlperiode wird die Minijobgrenze von 450 auf 550 Euro erhöht.
Infos finden sie unter:
Minijob-Zentrale - Über 450-Euro oder länger als kurzfristig?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB

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