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Astrid Freudenstein
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Frage von Raul K. •

Frage an Astrid Freudenstein von Raul K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Freudenstein,

ca. 200.000 Menschen unterstützen mittlerweile die „Petition für ein Recht auf Sparen und für ein gutes Bundesteilhabegesetz“ von Constantin Grosch. Stellen Sie sich einmal vor, dass sie bzw. ihre Partnerin oder ihr Partner plötzlich behindert werden und Unterstützung im Alltag benötigen, um weitgehend selbstbestimmt am Leben teilnehmen zu können. Dann könnte es Ihnen so, wie dem Jurastudenten Constantin Grosch und vielen anderen behinderten Menschen, gehen. Sie dürfen dann nämlich nur noch 2.600 Euro ansparen, um diese Hilfe bewilligt zu bekommen. Zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner dürften Sie sogar nur 3.214 Euro ansparen. Zudem müssten Sie einen großen Teil Ihres Einkommens abgeben, um die nötige behinderungsbedingte Assistenz zu bekommen. Sie wären dann sehr schnell arm, weil Sie die Hilfen erst einmal selbst bezahlen müssen bis Sie die Anrechnungsgrenzen unterschritten haben.

Dies finden die ca. 200.000 UnterstützerInnen der Petition ungerecht und wir fragen Sie, ob es Ihnen auch so geht. Wir fragen Sie vor allem: werden Sie sich jetzt, da in diesem Herbst der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen im Bundesministerium für Arbeit entwickelt wird, mit uns dafür einsetzen, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vollständig abgeschafft wird?

Die Chance für eine Veränderung ist derzeit gut. Lassen Sie uns also wissen, wie Sie zu dieser Frage stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Raul Krauthausen
Initiative für ein gutes #Teilhabegesetz!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krauthausen,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich vertrete den Standpunkt, dass Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe künftig soweit wie möglich unberücksichtigt bleiben. Dies wird in erster Linie von dem verfügbaren Finanzrahmen abhängig sein. Eine vollständige Abschaffung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes würde nach Schätzungen der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz bundesweit Mehrkosten von etwa 410 Mio. Euro bis 580 Mio. Euro jährlich bedeuten. Wie bei allen Leistungen des Sozialstaats gilt es auch hier, einen Kompromiss zu finden, der die Leistungen für die betroffenen Menschen verbessert und gleichzeitig finanziell darstellbar ist.

Klar ist: Die alten Grenzen der Einkommens- und Vermögensanrechnung sind zu niedrig und sollten erhöht werden. Ich würde es beispielsweise begrüßen, wenn vor allem Erwerbseinkommen von einer Anrechnung auf die Eingliederungshilfeleistungen stärker freigestellt wird, damit sich Erwerbstätigkeit auch für Menschen mit Behinderung mehr lohnt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Astrid Freudenstein, MdB