Arno Klare MdB
Arno Klare
SPD
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Frage von Manfred K. •

Frage an Arno Klare von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Klare!

Laut Weimarer Reichsverfassung mit Übergang ins Grundgesetz besteht mindestens seit Gründung der BRD der Auftrag, sämtliche Leistungen an die Kirchen endgültig abzulösen.
Der Auftrag, die Kirchensteuer einzuziehen, ist meines Erachtens aus gleichen Gründen ebenfalls obsolet und für mich als religionsfreien Mitarbeiter eines Finanzamtes eine Zumutung.
Sie beziehen zur Frage des Kirchensteuereinzuges zwar Position, jedoch ohne Begründung.
Ich würde Ihre Position erstens gerne verstehen und frage zweitens, ob und wann Sie bzw. Ihre Partei die Initiative ergreifen, den Verfassungsauftrag zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

M. K.

Arno Klare MdB
Antwort von
SPD

Die Erhebung der Kirchensteuern durch den Staat gehört zu den res mixtae, also den gemeinsamen Aufgaben von Staat und Kirche. Das GG verweis in Art. 140 auf die Weimarer Verfassung (137). Es ist eine Trennung von Staat und Kirche postuliert, was aber nicht bedeutet, dass es keine Zusammenarbeit geben kann und darf. Die Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt. Zur Staatsauffassung der Bundesrepublik zählt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip. Die Kirchen nehmen subsidiär als verfasste AöR Aufgaben des Staates wahr, so z.B. Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser. Diese werden durch entsprechende Leistungsgesetze staatlich finanziert. Das Steuererhebungsrecht leitet sich aus dem durch Verfassung gegebenen besonderen Status ab. Ich kann die Zielstellung, dies abzuschaffen aus dem Verfassungsrecht nicht erschließen. Ich bin auch durchaus dafür, weil beide Kirchen die "weltlichen" subsidiären Aufgaben umfangreich wahrnehmen. Im Übrigen ist der Kirchensteuereinzug mit einer Gebühr belegt.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare