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Antje Lezius
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Frage von Claus S. •

Frage an Antje Lezius von Claus S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lezius,

landauf landab werden von verschiedenster Seite sog. Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st...". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?

Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich im Ehrenamt z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt haben (behördlich festgestellt). Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte kurze Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schubert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ehrenamtspreise.

Zunächst möchte ich sagen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten die Gesellschaft in vielfältigen Bereichen, sei es Sport, Soziales, Bildung oder Umwelt, nicht nur bereichern, sondern zusammenhalten. Ohne das Engagement der unzähligen selbstlosen Helfer wäre die Gesellschaft nicht nur kälter, sondern ohne sie wäre unser System nicht denkbar. Daher begrüße ich auch Initiativen, die solchen Einsatz durch Anerkennung und Öffentlichkeitswirksamkeit stärken.

Wie die Nominierungen für Preise für ehrenamtliche Tätigkeiten zustande kommen können, ist von Preis zu Preis unterschiedlich geregelt und auch eigene Sache derer, die den Preis vergeben - was ich grundsätzlich auch für richtig halte. Zur Frage „Eigenlob“ steht das Prinzip „Tue Gutes und rede darüber“ dem entgegen. Denn ein Vorschlag der eigenen Tätigkeit nützt meist auch dem Engagement selbst, dem man sich verschrieben hat, und macht die ehrenamtliche Aktion selbst bekannt. Insofern kann ich eine Eigennominierung auch nachvollziehen.

Zur zweiten Frage möchte ich feststellen, dass jeder Einzelfall für sich steht. Allgemein sollte allerdings der Grundsatz gelten, dass Preisträger in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Vorbildfunktion für andere Ehrenamtliche haben sollten. Dazu gehört natürlich auch gesetzeskonformes Verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius MdB