Annette Fugmann-Heesing
SPD
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Frage von Ursula B. •

Frage an Annette Fugmann-Heesing von Ursula B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Fugmann-Heesing,

wie ist Ihre Meinung zur Privatisierung der öffentlichen Verwaltung und deren Institutionen, ihrer Zerlegung in selbständige Einheiten, die wie profit centers operieren und konkurrieren können? Welche Aufgaben sollten Ihrer Meinung nach weiterhin öffentlich erbracht und welche privatisiert werden? Das Dienstleistungsunternehmen Arvato-AG (ein Unternehmen des Bertelsmann AG Konzerns, der fünftgrößte Medienkonzern der Welt) erledigt seit Mitte 2005 die Verwaltung der britischen Gemeinde East Riding in Yorkshire und zwar auf der Basis eines achtjährigen Vertrages. Ein deutsches Unternehmen erledigt somit hoheitliche Aufgaben, die bisher dem britischen Staat oblagen, managt die Gemeinde, erhebt Gebühren, zieht Steuern ein...Sind Sie der Meinung, daß East Riding auch in unserem Land möglich werden sollte, daß das gesamte Leistungsspektrum des öffentlichen Dienstes von privaten Dienstleistungsunternehmen übernommen werden sollte? Wenn ja, worin sehen Sie die Vorteile für die Bürger und die Demokratie? Wie wäre dann Ihrer Meinung nach demokratische Kontrolle und uneingeschränkte Vertragstransparenz gegenüber dem Souverän zu gewährleisten? Würde sich Berlin als "Modellprojekt" mit Signalwirkung für Deutschland eignen?

In Erwartung Ihrer Antwort Ursula Brümann

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brümann,

East Riding ist ein Projekt, in dem der Private nach meiner Kenntnis nicht nur eine vertragliche Verpflichtung für acht Jahre eingegangen ist, sondern auch für diesen Zeitraum das Personal, das bisher bei der Gemeinde für diese Aufgaben eingesetzt war, übernommen hat. Was aus den Erfahrungen dieses Projekts auf Berlin übertragbar wäre, kann ich ohne genaue Kenntnis der Kostenstruktur und der Rahmenbedingungen nicht beantworten. Allerdings sehe ich die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Privaten Dienstleistern nicht in der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten, sondern im Erbringen von Dienstleistungen oder reinen Verwaltungsleistungen.

Voraussetzung für jede Übertragung ist jedenfalls, dass mindestens gleiche Qualität erbracht, der Haushalt entlastet und eine gute Lösung für das Verwaltungspersonal gefunden wird. Durch Vertragsgestaltung kann die notwendige demokratische Kontrolle gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Fugmann-Heesing