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Frage von Klaus-Walter S. •

Die Bundesregierung hat Energiekostenhilfe (€1,8 Mrd.) auch für sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger vereinbart – Heizöl, Pellets etc. Wann und Wo kann ich das beantragen ? Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

 

aufgrund der zeitweisen starken Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022, hat der Bund im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas, heizen.

Hierfür stellt der Bund insgesamt 1,8 Mrd. Euro aus dem Energiekrisenfonds WSF zur Verfügung, wovon die einzelnen Bundesländer anteilig auf der Grundlage ihres Steueraufkommens sowie der Bevölkerungszahl eine Zuweisung erhalten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird seitens der Landesregierungen an einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gearbeitet, welche die Zuschusskriterien hinreichend bestimmt regelt und Fragen wie Antragsmodalitäten oder die antragsannehmende Stelle/Behörde beantwortet.

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können. Sobald Näheres bekannt ist, werden die Details, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung bekanntgegeben.

 

Die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erreichen Sie unter https://www.stmas.bayern.de/.

 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Schorer