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Frage von Günter K. •

Frage an Angelika Graf von Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Graf,

eben habe ich von der Absicht gelesen, dass Rederecht gewählter Volksvertreter einzuschränken, die eine abweichende Meinung von der ausgegebenen Fraktionsmeinung vertreten. Wie wird aber dieses Vorhaben eigentlich begründet? Der Zeiterverlust durch das Rederecht betrug ja bei der überaus wichtigen Debatte zum Euro-Rettungsschirm lediglich 10 Minuten (2 Abgeordnete a 5 Minuten), kann es daher also nicht sein. Es würde mich auch interessieren wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen und auf welches Abstimmungsverhalten für den 26. April Sie innerhalb Ihrer Fraktion hinwirken.

Vielen Dank.
Kleitsch Günter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kleitsch,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 15. April 2012 zum Rederecht.

Die von Ihnen kritisierten Vorschläge sind „Anregungen“ des Geschäftsordnungsausschusses des Deutschen Bundestages. Diese waren zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung noch nicht in der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert worden, sie waren der Fraktion auch noch gar nicht bekannt. Man kann also nicht behaupten, dass es sich um Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion gehandelt habe.

Ich halte gar nichts von den Vorschlägen. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Rechte für die Parlamentarier und vor allem eine lebendige Debattenkultur. Ich habe den Eindruck, dass der Großteil meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion das genauso sieht und gehe davon aus, dass die Vorschläge vom Tisch sind.

Ich freue mich, dass die SPD-Fraktionsführung angekündigt hat, sicherzustellen, dass auch abweichende Meinungen zu Wort kommen und Vorschläge zur Stärkung der Parlamentarierrechte einzubringen. Dazu soll zum Beispiel eine Verpflichtung der Bundeskanzlerin gehören, in der Fragestunde des Parlamentes die Fragen der Abgeordneten zu beantworten, was diese bisher leider ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf