Portrait von Angelika Brunkhorst
Angelika Brunkhorst
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Angelika Brunkhorst zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kyrulf P. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Kyrulf P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag (nur) vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.

Ich bitte Sie, sich für den Stünker-Entwurf stark zu machen, da dieser Entwurf aus der juristischen und gesellschaftlichen Sicht der praktikableste ist.

Aktualisierungspflichten, wie der Bosbach-Entwurf vorsieht, schrecken die Leute ab. Sie wollen nicht alle paar Jahre wieder erneut zum Notar.

Niemand will in den letzten Stunden seines Lebens fremdbestimmt werden. Keiner will ein unbewusstes Leiden ohne Aussicht auf Gesundung verlängern. Die Formulierung in § 1901a BGB im Entwurf Stünker berücksichtigt diese Einstellung am Besten.

Aus Sicht des beratenden Notars habe ich schon viele Fragen gestellt bekommen, die die Abwicklung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung betrafen. Nahezu in allen Fällen wollten die Betroffenen so wenig staatliche Einmischung wie möglich. Das sichert nur der Stünker-Entwurf.

Wichtig sind das zentrale Vorsorgeregister und die Möglichkeiten, einer notariellen Urkunde, die im Rechtsverkehr immer noch die höchste Akzeptanz verspricht.

Mit freundlichem Gruß

K.Petersen, Delmenhorst und Notar in Bremen

Portrait von Angelika Brunkhorst
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Petersen,

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben, das ich als Unterzeichner des Gesetzentwurfs für eine Stärkung der Patientenverfügung, der gestern mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, gerne beantworte.

Die Liberalen stehen für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Das hat sich in der gestrigen Debatte und bei der Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe gezeigt. Der Antrag, auf eine gesetzliche Regelung gänzlich zu verzichten, war chancenlos, das Parlament war sich einig, dass eine gesetzliche Regelung gefunden werden muss.

Durch die nun vorgenommene Änderung im Betreuungsrecht wird sichergestellt, dass Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden. Es gibt dabei keine schematische Umsetzung der Patientenverfügung. Nur wenn die Festlegungen nach übereinstimmender Überzeugung von Arzt und Betreuer auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt, wird der Patientenwille umgesetzt. Die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung dient der Klarstellung und erleichtert die Umsetzung des Patientenwillens. Eine ärztliche Beratungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dies würde die formellen Hürden zur Errichtung einer Patientenverfügung unnötig erschweren. Dennoch weist der Gesetzentwurf ausdrücklich auf die Bedeutung einer fachkundigen Beratung hin. Durch das Gesetz wird niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung zu errichten. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, ist der Patientenwille trotzdem zu beachten. In dieser Situation ist der mutmaßliche Wille des Patienten zu ermitteln. Dabei sind auch Angehörige und Vertrauenspersonen einzubeziehen. Eine Reichweitenbegrenzung für eine Patientenverfügung auf Situationen, in denen sich der Patient in unmittelbarer Todesnähe befindet oder das Bewusstsein mit an sichernder Wahrscheinlichkeit nicht mehr wiedererlangt, sieht das Gesetz nicht vor. Eine Reichweitenbegrenzung würde das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unzulässig einschränken. Das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit dem Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit. Zwangsbehandlungen gegen den eindeutig geäußerten Patientenwillen schließt das Gesetz daher aus. Das Gesetz achtet vielmehr die höchstpersönlich getroffenen Entscheidungen des Patienten für jede Phase des Krankheitsverlaufs. Das Gesetz sichert zudem, dass die bereits bestehenden Patientenverfügungen ihre Wirksamkeit behalten. Auch dadurch hat der Gesetzgeber für Rechtssicherheit gesorgt.

Die Liberalen haben sich für diese gesetzliche Regelung nachdrücklich eingesetzt. Dass diese nun endlich, nach langen Jahren der Diskussion, verabschiedet worden ist, ist ein Gewinn für alle Betroffenen, für Patienten, Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst, MdB