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Anette Hübinger
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Frage von Heribert P. •

Frage an Anette Hübinger von Heribert P. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Frau Hübinger,

ich bin im Vorstand der Raiffeisen Bürger-Energiegenossenschaft Bliesgau eG. Wir haben uns 2013 gegründet und leisten mit 4 PV-Anlagen einen kleinen Beitrag bei der Verringerung des CO2 Ausstoßens. Sorgen bereiten uns die vorgesehenen Änderungen des EEG 2016, die angeblich, wie ich heute in den Nachrichten hörte, eine spürbare Reduzierung der EEG - Umlage bewirken soll. Tatsächlich würde ein Zubau von 3000 MW onshore Windkraft die EEG - Umlage gerade um 0,05 ct/KWh erhöhen. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3500 KWh/Jahr) würde das eine minimale Steigerung von jährlich nur 1,75 €/Jahr bedeuten.

Uns Bürger-Energiegenossenschaften bereiten auch große Sorgen Änderungen die auf in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge abzielen, wie z. B. rückwirkende Lasten von 2 ct/KWh EEG – Umlage auf eigengenutzten Strom. Gilt hier nicht mehr Bestandsschutz?

Das geplante Ausschreibungsverfahren muss weg. Sehr deutlich zeigen die von Frau Dr. Nina Scheer aufgeführten Eckpunkte zum geplanten EEG2016-Gesetz das ein Ausschreibungsverfahren auf Grund fehlender Erfahrung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig und dem Koalitionsvertrag entgegensteht.

Meine Frage:
Wie wollen Sie sicherstellen, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Akteursvielfalt auch unter dem im Referentenentwurf vorliegenden EEG2016 erhalten bleibt?

Sie können die Eckpunkte, soweit Sie Ihnen nicht bekannt sind, vom Internetauftritt von Frau Dr. Nina Scheer downloaden. Als SPD-Mitglied schreibt sie von sozialdemokratischen Werten, ich bin mir sicher, dass auch die CDU auf gleiche Werte baut.

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Antwort ausstehend von Anette Hübinger
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