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Andreas Storm
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Frage von Stefan N. •

Frage an Andreas Storm von Stefan N. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Storm

In Ihren Wahlprogramm steht, dass aus dem glücklicherweise beschlossen Atomausstieg ausgestiegen werden soll. Klingt erstmal harmlos. Aber zur Folge hat dies, dass erheblich mehr Atommüll produziert wird, der transportiert und (zwischen)gelagert werden muss. Mit dem AKW in Biblis betrifft dies natürlich auch den südhessischen Raum.
Wie weit unterstützen sie den notwendigen Ausbau von Zwischenlagerkapazitäten vor Ort und das finden eines Endlagers, ggf. auch gegen die Interessen, der Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüssen

Stefan Niedziella

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niedziella,

vielen Dank für Ihre Email vom 16. August 2005, in welcher Sie mich auf die Entsorgung und Endlagerung nuklearer Abfälle ansprechen.

Seit Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird in der Bundesrepublik Deutschland die sichere Endlagerung anfallender radioaktiver Abfälle von CDU/CSU, FDP und SPD geplant. Zukünftige Generationen sollen nicht mit der Entsorgung heute entstehender Abfälle belastet werden, doch unser Land läuft Gefahr, das Ziel und den bis heute entwickelten wissenschaftlich-technisch Stand durch taktisches und ideologisches Verschieben und Verzögern, zu verfehlen.

Das deutsche Entsorgungskonzept sieht vor, alle Arten von Abfällen in tiefen geologischen Formationen endzulagern. Dies stellt die beste Entsorgungsoption dar, da Abfälle hierdurch dauerhaft und sicher von der Biosphäre ferngehalten werden können.

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist technisch machbar. Die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und allen Ländern aus den Jahren 1979, 1981 und 1990 sind die konsensuale Grundlage der nuklearen Entsorgung in Deutschland. Der Salzstock Gorleben soll als Endlager insbesondere für hochradioaktive und wärmeentwickelnde Abfälle, Schacht Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung untersucht und bei Eignung als Endlager geplant werden. Die gemeinsamen Beschlüsse wurden im übrigen von der rot-grünen Bundesregierung 1998 ohne Gespräche mit den Ländern einseitig aufgegeben. Ihre Geltung ist damit nicht aufgehoben.

Für die im Jahr 1979 begonnene Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlager für hochradioaktive Abfälle hat die Bundesregierung seit Oktober 2000 ein Moratorium verhängt. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf den so genannten Ein-Endlager-Ansatz in Verbindung mit einer noch völlig ungeklärten alternativen Standorterkundung. Beide Elemente des Ansatzes der Bundesregierung sind rechtlich und fachlich mehr als umstritten. Fortschritte bei der Implementierung ihres Ansatzes kann die Bundesregierung seit Regierungsübernahme nicht vorweisen. Der Prozess der Bereitstellung von Endlagern stagniert bzw. wird durch die rot-grüne Bundesregierung verzögert. Die bis 1998 entwickelten und im internationalen Vergleich vorbildlichen Entsorgungsstrukturen in Deutschland sind gefährdet. Die Verantwortung wird von der Bundesregierung bewusst auf kommende Generationen verschoben. Die dezentralen Zwischenlager, deren Prinzip und Bauart (nach dem Vorbild der zentralen Zwischenlager) von führenden Politikern der Bundesregierung vor 1998 noch massiv kritisiert wurden, drohen infolge der Politik der Bundesregierung zu „Quasi-Endlagern“ zu werden. Deren Sicherheit wird von Rot-grün jedenfalls stets gelobt.

Die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Unions geführten Ländern zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist auf der Grundlage des Beschlusses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 29.06.2004 (BT-Drs. 15/3492) und des Beschlusses des Bundesrates vom 14.05.2004 (BR-Drs. 279/04) fortentwickelt und aktualisiert worden. Sie bilden die Leitlinie für die endlagerbezogenen Arbeiten ab dem Jahr 2006.

1. Endlagerung fällt in die Verantwortung der Generation, die die Kernenergie nutzt - CDU und CSU bekräftigen, dass die Bereitstellung von Endlagern für die geordnete und sichere Beseitigung aller Arten radioaktiver Abfälle in geeigneten, tiefen geologischen Formationen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. In Verantwortung für die kommenden Generationen ist die Endlagerung in Anknüpfung an das deutsche Entsorgungskonzept von 1979, 1981 und 1990 zielgerichtet und zügig zu verwirklichen. Die Verantwortung unserer Generation, die die Vorzüge der Stromerzeugung aus der Kernenergie nutzt, ist es, die Voraussetzungen für die Endlagerung zu schaffen.

2. Zwei-Endlager-Konzept ist sicherheitstechnisch vorteilhaft und sachgerecht - In Übereinstimmung mit der Vorgehensweise anderer europäischer Staaten lehnen CDU und CSU den vom Bundesumweltministerium verfolgten Ein-Endlager-Ansatz ab. Deutschland würde mit dem Ein-Endlager-Ansatz international einen isolierten Weg beschreiten. Aus heutiger Sicht erscheint die Trennung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme-Entwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) von den Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen (abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle) sicherheitstechnisch vorteilhaft und sachgerecht.
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass der Ein-Endlager-Ansatz des Bundesumweltministeriums zu einer erheblichen Verzögerung der Entscheidungsprozesse bei der Endlagerung um Jahrzehnte und damit zu volkswirtschaftlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe führt. Der Bundesrechnungshof kommt ferner zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Bundesumweltministeriums bei der Endlagerfrage „weder zielgerichtet, noch transparent, noch wirtschaftlich“ ist. CDU und CSU teilen die Einschätzung des Bundesrechnungshofes in vollem Umfang.
CDU und CSU bemängeln, dass die bisher vom Bundesumweltministerium zur Endlagerthematik eingeholten bzw. in Auftrag gegebenen Expertisen und Studien mit einem Auftragsvolumen von mehr als 20 Millionen Euro unübersichtlich und nicht zugänglich sind. Auch zur Arbeit des AkEnd, dessen Abschlussbericht im Dezember 2002 vorgelegt worden ist und der Ausgaben in Höhe von 5,8 Millionen Euro verursacht hat, liegt bislang keine Bewertung des Bundesumweltministeriums vor.

3. Bereitstellung von Endlagern ist eine staatliche Aufgabe - Die Aufgabe der Endlagerung muss unter Kontrolle des Staates bleiben.
Nach unserer Auffassung gibt es keinen Grund, die zur Organisation der Endlagerung bestehenden und auch ausreichenden Vorschriften des Atomgesetzes zu ändern. Die Finanzierung der weit fortgeschrittenen Endlagerprojekte Konrad und Gorleben ist über die Endlager-Vorausleistungsverordnung gesichert. Die von Bundesumweltminister Trittin angekündigte Änderung der Vorschriften über die Endlagerung radioaktiver Abfälle wird von CDU und CSU abgelehnt.
Diese einseitige Vorgehensweise wird den legitimen Ansprüchen der Länder nicht gerecht. Mit einer völlig neuen Standortsuche wäre das Ende der vorhandenen Projekte Schacht Konrad und Gorleben faktisch besiegelt. Außerdem würden 30 Jahre Endlagererfahrung entwertet. Die Finanzierung der Endlagersuche über ein Verbandsmodell wäre auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Das Vorhaben des Bundesumweltministers ist fachlich, rechtlich und politisch inakzeptabel und wird daher abgelehnt.

4. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit - Wir betonen ausdrücklich, dass mit einer geeigneten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere an den Standorten Gorleben und Konrad, ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz und zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung und die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen geleistet werden kann. Die Transparenz der Entscheidungsprozesse bei der Endlagerkonzeption ist nach Auffassung von CDU und CSU zur Förderung der Akzeptanz unabdingbar. CDU und CSU kritisieren die erhebliche Einschränkung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit an den Standorten Gorleben und Konrad. Wir unterstützen daher die Einrichtung eines Informationscenters sowie eines Forums zur Information der Bürger vor Ort, das in Abstimmung mit dem Bund, dem Land, dem Landkreis und der Standortgemeinde nicht nur umfassenden Zugang zu allen wichtigen Fachinformationen im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht, sondern diese auch aktiv vermittelt. Zusätzlich sind für das Erkundungsbergwerk Gorleben und das Endlager Konrad wieder eine großzügige Besucherregelung sowie eine professionell organisierte Öffentlichkeitsarbeit vor Ort vorzusehen.

Abschließend darf ich Sie für weitere Einzelheiten auf unser Positionspapier http://www.cducsu.btg/texte/cducsu.btg_986RgUzC.pdf (Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle) verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB