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Frage von Irina F. •

Frage an Andreas Storm von Irina F. bezüglich Frauen

Beabsichtigt die CDU/CSU im Falle eines Wahlsieges die Kostenübernahmeregelungen bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verändern und wenn ja inwiefern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fürtig,

vielen Dank für Ihre Email vom 15. August 2005, in welcher Sie mich zum Thema Kostenübernahmeregelungen bei Schwangerschaftsabbrüchen befragen.

Die Union fühlt sich auf der Basis des christlichen Menschenbildes als Partei in besonderer Weise der Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde verpflichtet. Dies impliziert die Verpflichtung zu konsequenten und umfangreichen Schutzbemühungen für das gesamte menschliche Leben, und zwar von seinem Anfang an bis zum Ende. Sie plädiert daher für:
• ein Ja zum ungeborenen Leben, auch und gerade in Schwangerschaftskonflikten;

• für einen verantwortlichen Umgang mit den medizinischen Erkenntnissen, wie beispielsweise der modernen Pränataldiagnose (PND). Durch die PND ergeben sich völlig neue Konfliktsituationen, etwa bei pathologischen Befunden, bei denen unter anderem nicht nur für eine fachkundige humangenetisch-ärztliche Betreuung, sondern auch eine allumfassende Beratungspflicht sowie ein ausreichendes Seelsorge- und Fürsorgeangebot gesorgt werden muss. In diesem Sinne hat die CDU/CSU-Fraktion Ende letzten Jahres einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen im Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 15/3948), der allerdings von der Mehrheit der übrigen Parteien abgelehnt wurde

Die Unterstützung von Schwangeren in Konfliktlagen ist unter der Regierung Kohl von den Bundesministern Seehofer und Nolte im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. August 1995 auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden. Seitens der CDU/CSU bestehen keine Absichten, die seinerzeit gefundenen Lösungen in Frage zu stellen.

Nach diesem Gesetz sind die Länder für die Entscheidung über die Kostenübernahme zuständig. Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Ihrem zuständigen Landesministerium über die konkreten Bestimmungen beraten zu lassen. Beispielhaft füge ich ein Informationsblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit an.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB