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Andreas Schockenhoff
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Frage von Katja R. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,

ich habe gelesen, das Sie Mitglied in der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ sind.

Können Sie mir mitteilen, in welche Richtung Sie die Parlamentsrechte verändern wollen?

Wie ist das vereinbar mit der Vorgabe des Verfassungsgerichtes :
Letztlich obliege dem Bundestag „die Verantwortung für den bewaffneten Außeneinsatz der Bundeswehr.“ Auch in Grenzfällen dürfe angesichts der Funktion und Bedeutung des Parlamentsvorbehalts seine Reichweite „nicht restriktiv bestimmt“ werden. Vielmehr sei er im Zweifel „parlamentsfreundlich auszulegen.“
Quelle : BverfG 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008, Absatz-Nr. 72 f.

Was soll dann also genau verändert werden und vor allem, warum?

Für eine zeitnahe Auskunft wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg!

Danke für Ihre Frage.
Es wird in Zukunft immer mehr integrierte bzw. transnationale europäische Fähigkeiten in nationalen Streitkräften geben. Wie diese Entwicklung im Einzelnen aussehen wird, darüber macht sich die Kommission bis in den Herbst hinein ein genaues Bild. Dann erst wird sich die Frage einer möglichen Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes stellen und zu beantworten sein. Dabei lautet der Auftrag: "Sicherung der Parlamentsrechte", wobei selbstverständlich auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zugrunde gelegt werden.

Mit besten Grüßen

Andreas Schockenhoff