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Andreas Scheuer
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Frage von Harald B. •

Frage an Andreas Scheuer von Harald B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Andreas Scheuer,

warum wird Mobbing bitte bei den Kurkliniken als eigener Therapiebereich geführt? Was ja richtig ist, den Monat für Monat gibt es tausende von Opfer in diesem "Krieg am Arbeitsplatz". Warum leugnet die Politik diesen Bereich "Mobbing" und schützt nicht jeden Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Schäden die Mobbing hervorrufen kann? Ohne Mobbing würden doch Milliarden von Euro Jahr für Jahr nicht mehr die Sozialversicherung belasten, oder?

MfG
Harald Bulling

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bulling,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.

Mobbing hat gerade am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren zugenommen. Leistungsverdichtung, beschleunigter Zeit- und Termindruck, hohe Verantwortung können unter anderem Ursachen für interpersonelle Probleme in Unternehmen sein. Schikanen, die sich bis zum Mobbing einzelner ausweiten, sind mögliche Folgen.

Die Politik hat sich bereits in der Vergangenheit der Frage nach der richtigen Behandlung des Mobbings gestellt. Mit einem ausdrücklichen Verbot von unter Mobbing fallenden Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, ist Mobbing bereits jetzt arbeitsrechtlich verboten. Dabei ist Mobbing kein eigenständiger Straftatbestand. Vielmehr können die unter Mobbing fallenden Handlungen zur Anzeige gebracht werden und strafbar sein.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert mit dem Merkblatt „Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz“ und gibt einen Überblick über die Möglichkeiten Betroffener, sich rechtlich gegen Mobbing zu wehren.
Mobbing ist aber kein Problem, das auf die Arbeitswelt begrenzt ist. Mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Politik im vergangenen Jahr ein weiteres Instrument gegen Mobbing geschaffen. Benachteiligungen die auf die ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung zurückzuführen sind, sind danach untersagt. Verstöße können gegenüber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Anzeige gebracht werden. Die Antidiskriminierungsstelle erreichen Sie unter:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/antidiskriminierungsstelle.html .

Vor diesem Hintergrund teile ich nicht Ihre Ansicht, daß die Politik das Problem Mobbing leugnet. Angesichts der Tatsache, daß es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, das sich in allen Lebensbereichen und vielgestaltiger Form vorkommt, ist es für den Gesetzgeber jedoch schwierig, allgemeine Kriterien aufzustellen.

Neben die vorsorgliche Begegnung und Ahndung von Mobbing muß deshalb auch die notwendige Behandlung der Opfer treten. In einer Solidargesellschaft ist es auch Aufgabe des Sozialstaates, den Opfern von Mobbing hier die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB