Andreas Otto, MdA
Andreas Otto
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Andreas Otto von Elisabeth S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Abgeordneter Herr Andreas Otto
liege ich richtig in der Annahme, dass jeder Abgeordnete das Recht hat über Verwaltungsfehler zu recherchieren, Wiedergutmachung anzuregen u. Schwachstellen für die Zukunft auszumerzen?
Sie als Experte der Wohnungswirtschaft kündigten in vorhergehenden Anfragen bei abgeordnetenwatch Akteneinsicht u. Recherchen an über den Werdegang der Fördermaßnahme Dorotheenstr. 16 12557 Berlin. Nun möchte ich bescheiden nachfragen, was haben Sie erreicht? Besteht Landesinteresse, die ohne Rechtsgrund vorgenommenen Eintragungen und Löschungen vom 20. März 2009, wo es um Überpfändungen per Folgegrundschulderhöhung für gewerbliches Renditegeschäft eines kapitallosen Erwerbers handelte, als Verstoß gegen das Immobilienkreditsicherunggesetz zu erkennen? Und ob damit automatisch von Amtswegen gemäß ZPO § 800 der ursprünglichen Sicherheitscharakter der verbundenen Beschränkten persönlichen Dienstbarkeitsurkunden Nr. 112/97, 113/97, 143/98 u. die ursprüngliche Rechtseigentumslage wieder hergestellt wird von Amtswegen?

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Schwabe

Andreas Otto, MdA
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schwabe,

ich hatte auf Ihre Anregung hin in einer Kleinen parlamentarischen Anfrage unter anderem gefragt, wie die Belegungsrechte in der Dorotheenstrasse 16 gehandhabt wurden.
Die Antwort finden Sie hier:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-12469.pdf

Den Verzicht des Bezirkes Treptow-Köpenick auf die Rechte an den Wohnungen halte ich für falsch. Zumal erhebliche öffentliche Mittel in das Projekt geflossen sind. Im Rahmen einer Akteneinsicht im Bezirksamt Treptow-Köpenick konnte ich den Vorgang nachvollziehen. Rückgängig machen lässt er sich allerdings nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Otto, MdA

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