Andreas Otto, MdA
Andreas Otto
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Andreas Otto von Elisabeth S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Abgeordneter Herr Andreas Otto,

es gibt die BGO § 53 und § 765A BGB. Weshalb macht das Abgeordnetenhaus keinen Gebrauch davon? Die Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsbesetzugnsrecht) für die Investitionsbank Berlin - Anstalt der Landesbank Berlin - Girozentrale hatte vorsorglich in der Zweiten Abteilung Lasten und Beschränkungen Gleichrang mit Abteilung III Nr. 1 gemäß unserer Bewilliung von 12. 09. 1997 Ur. Nr. 112/97 Notar Thoms am 29 09. 1997 eintragen lassen in unserem Grundbuch der Dorotheenstr. 16 12557 Berlin. Etwas Sichereres als eine Dinglich beschränkte Haftung gibt es nicht auf der Welt! Welcher Irrsinnige im Amt beantragte ohne unsere Einwilligung und ohne ausgleichende Ablöse folgende Löschungen, Zweckbindungs- und Eigentumswechsel??? Ein schwerwiegenderes Amtsvergehen kann ich mit kaum vorstellen! Bruch des Kreditsicherungsgesetzes. Ein Folgekredit aus einem Insolvenzausfall!!! *Verfassungsbruch!* Keiner der nach dem Förderkredit bewilligten Kredite entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen!!! Warum sehen Ihre Kollegen im Abgeordentenhaus diese glasklare Rechtsgrundlage nicht ein??? Stellen Sie sich nur vor, Gott will Recht vor Unrecht walten lassen und schickt mir einen Sponsoren. Das würde peinlich für Berlin, nicht wahr? Warum also so lange warten?

Es grüßt Sie herzlich
Elisabeth Schwabe

Andreas Otto, MdA
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schwabe,

das klingt irgendwie plausibel, was Sie schreiben. Um rauszufinden, wer da genau was in der Angelegenheit beantragt und entschieden hat, plane ich eine Akteneinsicht. Dann weiß ich mehr und informiere Sie.

Frdl. Gruß

Andreas Otto, MdA

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