Andreas Otto, MdA
Andreas Otto
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elisaeth S. •

Frage an Andreas Otto von Elisaeth S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Andreas Otto

wahnsinnig gern möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen, ob Sie aus Ihrer Kleinen Anfrage 17/12469 beabsichtigen eine Große zu machen?
Von allergrößtem Interesse ist es für mich zu wissen, weshalb plötzlich ab dem Jahr 2007 kein Bedarf mehr an den 14 Wohnungsbesetzungsrechten bestanden haben soll, obwohl ich jahrelang gelöchert worden bin, dafür Sorge zu tragen, dass der aus Mai 1997 bestehende Pachtvertrag von 25 auf 30 Jahre verlängert werden muss, damit sich die drei Million an nicht zurückzahlbaren Aufwendungszuschüssen rentieren?
Außerdem frage ich nicht nur Sie, sonderen die Regierung, aufgrund Ihrer Frage 7, "Wurden unsere Unterschriften unter den Immobilienkredit Ur. Nr. 143/98 etwa für etwas anderes verwendet als für den Fördervertrag den wir für die Dorotheenstr. 16 der ComboBau gGmbH zum Zwecke der Wiederherstellung der Vermietbarkeit bewilligt hatte, damit eine Randgrupee der Bevölkerung, die auf dem freien Markt keine Chance hat, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, in diese 14 Wohneinheiten unser Dorotheenstr. 16 von Amtswegen hineingesetzt werden kann?" Bitte, für diese drei Antworten wäre ich Ihnen unendlich dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwabe

Andreas Otto, MdA
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schwabe,

danke für Ihre Frage. Sie beziehen sich auf meine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus ( http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-12469.pdf ) vom 26. Juli d.J.

Auf Ihre Bitte hin hatte ich vom Berliner Senat u.a. erfragt, wieso die Belegungsrechte an den Wohnungen in der Dorotheenstraße nicht genutzt, bzw. der Zugang von berechtigten Personen mit Wohnberechtigungsschein nicht behördlich abgesichert würde.
Die verblüffende Antwort des Senats war, dass der Bezirk Treptow-Köpenick einfach auf die Belegungsrechte verzichtet hat. Das bedeutet, dass es für die ausgereichten Fördermittel zur Sanierung des Hauses praktisch keine Gegenleistung gibt. Ganz klar ein Fall von wohnungspolitischer Verantwortungslosigkeit und der Verschwendung von Steuergeldern.

Als nächste Schritte wären eine präzisierende Kleine Anfrage oder eine Akteneinsicht denkbar. Dann könnten wir auch feststellen, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Aussage ist, man hätte Ihnen ein Eintreten in den Fördervertrag angeboten.

Frdl. Gruß
Andreas Otto, MdA

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