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Andreas Lämmel
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Andreas Lämmel von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lämmel,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."

Der Mann wurde explantiert.

Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Z.,

ich danke Ihnen für Ihren Beitrag zum Thema Organspende. Gern möchte ich im Folgenden auf Ihre Fragen eingehen und dazu Stellung nehmen.

Das Transplantationsgesetz, welches am 1. Dezember 1997 in Kraft trat, regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen. Unter § 11 wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Organspende festgelegt. Explizit davon getrennt wird die Schaffung einer Vermittlungsstelle. Die von Ihnen erwähnte Deutsche Stiftung Organtransplantation ist zuständig für die Koordinierung der Entnahme der Organe, d.h. Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren, Transport der Organe, die Qualitätssicherung bei der Spenderbetreuung und die Zusammenarbeit mit den Transplantationsbeauftragen. Mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ist man den im Gesetz gestellten Anforderungen gerecht geworden. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass der Funktion der DSO eine enorme Bedeutung zukommt. Die Stiftung fungiert unabhängig, neutral und untersteht der staatlichen Aufsicht. Die Zusammensetzung des Stiftungsrates gewährleistet eine fachlich einwandfreie Betreuung.
Die Arbeit der Stiftung ist absolut transparent, gut und äußerst zuverlässig. Es gibt derzeit keinen Anlass, die Tätigkeit der DSO oder die Organisation der Organtransplantation über die Stiftung in Frage zu stellen.

Die Übergabe der Aufgabe an eine Stiftung birgt verschiedene Vorteile, u.a. die Vermögenssicherung, die Gewährleistung der Gemeinnützigkeit, die ständige staatliche Kontrolle, die Dauerhaftigkeit der Struktur bei gleichzeitiger Unabhängigkeit. Von den Skandalen zur Organspende vor einigen Jahren war die Stiftung explizit nicht betroffen. Es handelte sich um die Manipulation einzelner Ärzte.

Meines Erachtens besteht keine Notwendigkeit das System Organspende gänzlich neu aufzusetzen. Unsere gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig und ausreichend. Selbstverständlich sind wir mit den Zahlen an Organspendern nicht zufrieden. Daher richtet sich der Vorstoß des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn darauf, diese nach Möglichkeit zu erhöhen. Er schlägt dabei eine Widerspruchslösung vor im Gegensatz zur momentanen Zustimmungslösung.

Ich möchte Ihnen versichern, dass ich mir der Sensibilität der Thematik durchaus bewusst bin und gewissenhaft mit dieser Verantwortung umgehe.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel