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Frage von Wilfried M. •

Frage an Andreas Fischer von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

Ihre Kollegin Leutheusser- Schnarrenberger hatte mich an Sie verwiesen bezüglich meiner Fragen zum Agieren der Firma "GWG" und ihres Anführers (http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#q168532).
Wenn ich mich recht besinne, hatte ich Sie auch unter der von ihr angegebenen E- Postanschrift angeschrieben, ohne allerdings bis jetzt eine Antwort zu erhalten.

Erinnere ich mich richtig?

Inzwischen hat die Männerpartei bei Frau Leutheusser- Schnarrenberger nachgefragt und ebenfalls bis jetzt noch keine Antwort auf doch wichtige Fragen zum - von manchen wohl nicht mehr gewollten - Schutz sensibelster personenbezogener Daten / Privatgeheimnisse/ Gerüchte durch Richter und Sachverständige bekommen (http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f224574.html#q224574).

Was ist da los?

Wie steht denn nun die FDP zu der international agierenden und vermehrt kritisierten ( http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm ) Psychofirma GWG und wie zum strafbewehrten Schutz von Privatgeheimnissen (eben auch Gerüchten/ Irrtümern hierzu) durch Familienrichter ( http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/36-prof-kunkel) und Sachverständige in Bayern (vgl. o.g. Anfrage der Männerpartei)?

Gibt es womöglich persönliche oder weitere Interessen innerhalb der "organisierten Liberalen", welche einer unbefangenen Auseinandersetzung mit den nachprüfbaren Tatsachen entgegenstehen?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meißner,

sollte ich eine Email von Ihnen nicht beantwortet haben, bedaure ich dies.
Das Thema GWG hat bereits mehrfach aufgrund verschiedener Petitionen den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen beschäftigt, dem ich angehöre. Festzustellen ist Folgendes: Die Entscheidung, welche Gutachter ausgewählt werden, fällt unter die richterliche Unabhängigkeit und kann richtigerweise auch durch Parlamente oder einzelne Abgeordnete nicht bewertet oder gar überprüft werden. Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltentrennung. Allerdings hat der Rechtsausschuss das Bayerische Staatsministerium der Justiz gebeten, darauf zu achten, dass künftig keine von der GWG angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für Richter oder Ähnliches besucht werden, da dadurch der Eindruck der Unparteilichkeit nachhaltig gestört wäre. Abschließend möchte ich betonen, dass sich die Thematik nicht für eine parteipolitische Diskussion eignet.

Dr. Andreas Fischer MdL