Alwin Ziel
SPD
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Frage von Axel C. •

Frage an Alwin Ziel von Axel C. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,

ich habe eine Öffentliche Petition an den Bundestag mit folgendem Inhalt gerichtet:

Der Bundestag möge beschließen, dass die Vergütung von Abgeordneten des Bundestags und der Landtage leistungsgerecht erfolgt, außerparlamentarische Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder mindestens die Einkünfte daraus auf die Diäten angerechnet werden, Bürokostenpauschalen steuerrelevant zu betrachten sind und Mandatsträger bei schuldhaftem Verhalten materiell in die Verantwortung genommen werden.

Interessieren Sie sich für den vollständigen Inhalt? Oder sind Sie eher der Meinung, dass die Vergütungen der Abgeordneten leistungsgerecht und Nebentätigkeiten den Wählern gegenüber vertretbar sind?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht hierbei nicht um die Höhe der Vergütungen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Creifelds

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Creifelds,

Sie haben in Ihrem Schreiben einige Forderungen aufgestellt, zu denen ich im Einzelnen Stellung nehmen möchte.

Der Bundestag kann nur über die Vergütung seiner Abgeordneten beschließen, aber nicht über die Vergütung der Abgeordneten der Landtage. Ich verstehe aber Ihr Schreiben so, dass sie sich entsprechende Regelungen auch für die Landtagsabgeordneten wünschen.

Nach welchen Kriterien soll die Leistung eines Abgeordneten beurteilt werden? Nach der Anzahl seiner Anfragen und Redebeiträge? Wie viel Termine er im seinem Wahlkreis wahrnimmt? Ich bin der Meinung, dass sich die Leistung eines Abgeordneten nicht an sogenannten objektiven Kriterien messen lässt. Die Arbeit eines Abgeordneten sollte vielmehr von den Wählerinnen und Wählern beurteilt werden.

Ich sehe außerparlamentarische Tätigkeiten von Abgeordneten durchaus als sinnvoll an, da sie dadurch den Kontakt zur Berufswelt und zu den Menschen halten. Diese Nebentätigkeiten müssen allerdings offengelegt werden. Das schreibt das Brandenburger Abgeordnetengesetz bereits vor. Nebentätigkeiten sollten auch nicht den Hauptteil der Arbeit ausmachen, da die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt stehen muss. Einkommen aus Nebentätigkeiten sollte auf das Abgeordneteneinkommen angerechnet werden.

Jeder Abgeordnete wie auch jeder Bürger wird nach Familienstand, Höhe des Einkommens und anderen Kriterien besteuert. Würde die Bürokostenpauschale steuerpflichtig sein, hätten die Abgeordneten auch unterschiedliche Bürokostenpauschalen. Ein verheirateter Abgeordneter mit Kindern würde für die Bürokosten und Wahlkreisarbeit netto mehr erhalten als ein lediger Abgeordneter. Sie hätten somit unterschiedliche Vorraussetzungen für ihre Arbeit. Das wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar

Abgeordnete beschließen Gesetze und Anträge. Diese Beschlüsse kann man als politisch falsch ansehen, aber deren Zustimmung oder Ablehnung nicht als schuldhaftes Verhalten bezeichnen. Wie bereits erwähnt ist der Abgeordnete gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern für sein politisches Handeln verantwortlich. Hat er in anderen Tätigkeiten durch sein Handeln Schaden verursacht, so ist er wie jeder andere Bürger auch straf- wie zivilrechtlich dafür verantwortlich.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet habe.

Mit freundliche Grüßen
Alwin Ziel