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Almuth von Below-Neufeldt
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Frage von Karl-Heinz H. •

Frage an Almuth von Below-Neufeldt von Karl-Heinz H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Below-Neufeld,

In Bayern wurde den Landtagsabgeordneten empfohlen Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen von Abgeordneten zu kündigen. Die in Frage stehenden Beschäftigungsverhältnisse wurden bislang vom Landtag also über Steuergelder bezahlt. Es handelte sich zwar nur um Altverträge, die bereits vor dem Jahr 2000 geschlossen wurden und die Ausgestaltung solcher Verträge ist nicht mehr gängige Praxis in Bayern trotzdem finde ich auch die Weiterführung von solchen Altverträgen wenig transparent und zeitgemäß und bin froh, dass diese nun nach sehr langer Übergangszeit gekündigt werden sollen.

Da ich Niedersachse bin möchte mich deshalb erkundigen ob:
a.) auch im Niedersächsischen Landtag enge Familienangehörige von Abgeordneten solche Beschäftigungsverhältnisse eingegangen sind also z.B. als Sekretärin für einen Abgeordneten arbeiten und direkt oder indirekt vom Landtag bezahlt werden?
b.) dies auch in der Fraktion der Niedersächsischen SPD vorkommt?
c.) Wie die SPD Fraktion zu solchen Beschäftigungsverhältnissen steht?

Wenn ich Abgeordneter schreibe schließe ich damit selbstverständlich weibliche Abgeordnete ein.

Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Almuth von Below-Neufeldt
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hauer,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:

Zu a) :
Die Arbeitsverträge des Niedersächsischen Landtages für die Beschäftigten der Abgeordneten schließen bereits eine Beschäftigung von Familienangehörigen aus. Daher werden auch keine Angehörigen von Abgeordneten als Wahlkreismitarbeiter vom Niedersächsischen Landtag bezahlt.

Zu b):
Ich gehe davon aus, dass Sie hier nach den Beschäftigungsverhältnissen meiner Partei, also der FDP, fragen wollten. Aus den unter Frage 1 dargelegten Gründen können keinerlei Familienangehörige eines Mitgliedes der FDP-Fraktion vom Niedersächsischen Landtag bezahlt werden als Wahlkreisbüromitarbeiter.

Zu c):
Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist über die klare Regelung in den Arbeitsverträgen des Landtages sehr dankbar, da auf diese Weise eine Angreifbarkeit der Niedersächsischen Abgeordneten von vornherein vermieden wird.

Ich hoffe ich habe damit Ihren Fragen ausreichend beantwortet und stehe Ihnen gerne darüber hinaus für Fragen zur Verfügung.