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Frage von Petra B. •

Frage an Alfons Brandl von Petra B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandl,
wie kann es sein, dass man im 26 Hektar großen Landschaftspark/BotanischenGarten in Dennenlohe zum Eintritt einen neg. CoronaTest braucht sowie während des gesamten Aufenthalts im Freien eine Maske tragen muss? Warum dürfen auf dem genehmigten Gartenmarkt im Freien nur Pflanzen und Lebensmittel verkauft werden, nicht aber Keramik, Mode usw. All diese Beschränkungen scheinen für die Landesgartenschau in Ingolstadt nicht zu gelten. Wie erklären Sie sich das? Werden Sie etwas dagegen unternehmen? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Baer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Baer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich mich sehr für die Öffnung des Schlossparkes Dennenlohe eingesetzt habe und immer wieder bei der Verwaltung eine pragmatische Lösung erbeten habe.

Letzte Woche hat dann die Staatsregierung entschieden, dass Botanische Gärten unter bestimmten Auflagen wieder öffnen dürfen mit gewissen Einschränkungen, wie Maskenpflicht und ein negativer Test.

Diese Regelungen gelten aktuell auch für andere Bereiche wie zum Beispiel „Call & Meet“ in bestimmten Geschäften.

Dass nur Pflanzen und Lebensmittel verkauft werden dürfen ist in sich durchaus schlüssig, da auch sonst aktuell in der Pandemie nur diese Bereiche im Einzelhandel geöffnet haben dürfen. Dies entspricht der erforderlichen Gleichbehandlung aller Händler. Warum sollten in einem Botanischen Garten Mode und Keramik verkauft werden dürfen und in Einzelhandelsgeschäften nicht?

Hoffen wir, dass sich die Pandemie rasch so entwickelt, dass wir weitere Geschäfte sowie Kultur- und Sporteinrichtungen wieder öffnen können.

Alfons Brandl