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Alexandra Thein
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Frage von Loretta A. •

Frage an Alexandra Thein von Loretta A. bezüglich Verbraucherschutz

Liebe Frau Thein, ich habe mir jetzt alle Berliner Europakandidaten angeguckt und Sie und Herr Bütikofer machen mir den wählenswertesten Eindruck. Wenn ich bei der Wahl konkrete Personen auf den Listen wählen könnte, dann würde ich Ihnen beiden jeweils eine Stimme geben. Leider kann ich das nicht. Also stelle ich Ihnen beiden einfach eine Entscheidungsfrage: Werden Sie und Ihre Partei sich entschieden dafür einsetzen, dass der Wähler die Möglichkeit haben sollte, auf einer Liste konkrete Personen zu wählen und nicht nur den Voraben von Parteilisten folgen muss? Freundliche Grüße aus Schöneberg, Loretta Altvater

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Antwort von
FDP

Liebe Frau Altvater,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung meiner Person.

Meine Antwort auf Ihre Frage nach einer Änderung des Wahlrechts, welche dem Wähler mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben soll, möchte ich in zwei Schritte gliedern.

Ein erster Schritt wäre eine Gestaltung, in welcher der Wähler – wie bislang – grundsätzlich seine Stimme einer und nur einer Partei geben, innerhalb der Kandidatenliste dieser Partei aber entweder mit einer oder mit mehreren Stimmen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten nehmen könnte. Im Kommunalwahlrecht vieler Bundesländer ist dies bereits möglich. Das wichtigste Argument für eine solche Regelung ist der Gedanke von „Mehr Demokratie“. Gegen eine solche Regelung wird ins Feld geführt, dass dadurch den Parteien eine Zusammensetzung der Parlamente mit Personen verschiedener Kompetenzen – durchaus auch wenig öffentlichkeitswirksamer – erschwert wird. Ich meine, dass das erstere Argument hier überwiegt und würde eine solche Gestaltung unterstützen. Dies entspricht übrigens auch der Beschlusslage meines FDP-Landesverbandes Berlin.

Ein zweiter Schritt wäre eine Gestaltung, in welcher der Wähler zusätzlich zum ersten Schritt auch Kandidaten aus den Listen verschiedener Parteien auswählen könnte, wobei Stimmen für einen Kandidaten dann zugleich der Liste seiner Partei zugeordnet würden. Auch dies wird im Kommunalwahlrecht verschiedentlich bereits praktiziert. Als Begründung einer solchen Regelung wird man wiederum „Mehr Demokratie“ anführen. Die Gegenseite meint insbesondere, dass eine solche Regelung den Grundgedanken unseres Verhältniswahlrechts nach Parteilisten aushöhlen und zu einer „totalen Personalisierung“ des Wahlkampfes führen würde. Ich halte diese Bedenken jenseits der kommunalen Ebene für überzeugend, da ich meine, dass Inhalte und nicht Personen im Mittelpunkt des politischen Diskurses stehen sollten. Einen solchen zweiten Schritt würde ich daher nicht unterstützen.

Über Ihre Stimme für die FDP-Liste am 07. Juni würde ich mich sehr freuen. Ich meine, dass die FDP ein überzeugendes Wahlprogramm für ein demokratischeres, bürgernäheres und handlungsfähigeres Europa vorgelegt hat.

Am Rande sei noch erwähnt, dass Herr Bütikofer auf Platz 2 der Bundesliste der Grünen mit Sicherheit in das Europäische Parlament einziehen wird. Hingegen werde ich auf Platz 11 der Bundesliste der FDP nur bei einem guten Wahlergebnis meiner Partei von über 10 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger Berlins in Brüssel arbeiten können.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein