Alexander S. Neu
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Frage von Iris A. •

Wie sehen Sie die 2G- Regelung, die Hamburg bereits eingeführt hat, d.h. dass ausschließlich Genesende und Geimpfte Restaurants und Kulturelle Veranstaltungen besuchen dürfen ?

Sehr geehrter Herr Neu! Ich kenne und bewundere Ihr aufrichtiges Engagement in außenpolitischen Fragen und ich wende mich in dieser Frage an Sie, da ich die Demokratie in großer Gefahr sehe ! Ist es demokratisch Menschen auszugrenzen nur weil sie sich nicht impfen lassen können oder möchten ? Mir macht das große Sorgen ! Bitte unterstützen Sie mein Anliegen und postitionieren Sie sich dazu, Sie würden vielen Menschen helfen,....wenn endlich etwas gegen die "Meinung der Herrschenden" bzw. die herrschende Meinung gesetzt werden würde! Viele Grüße Iris Ade, ehem. Betriebsratsvorsitzende AHW Wiesbaden

Alexander S. Neu
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau A.,

 

aktuell erreichen mich viele Zuschriften, in denen Bürger*innen ihre Sorge über einen „Impfzwang“ äußern. Ein Zwang zur Impfung, ob direkt oder indirekt, würde meines Erachtens einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger*innen darstellen. Es sollte niemand zur Impfung gezwungen werden, wenn der Impfstoff im Schnellverfahren und ohne die üblichen Testverfahren hergestellt wurde. Ich kann Ihre Sorgen daher gut nachvollziehen und versichere Ihnen, dass ich mich auch weiterhin gegen eine Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus einsetzen werde. Impfzertifikate zur Rückgewinnung von Grundrechten, die einer Impfpflicht durch die Hintertür gleich kommen, habe ich ebenfalls von Beginn an abgelehnt.

 

Dass so schnell diverse Impfstoffe gegen Covid-19 zur Verfügung standen, sehe ich dennoch positiv. Alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, sollten auch ein Impfangebot bekommen. Die schnelle und gerechte Verteilung von sicheren und effektiven Impfstoffen gegen Covid-19 ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie. Nichtsdestotrotz muss die Sicherheit der Impfstoffe immer an erster Stelle stehen und die Impfung muss freiwillig sein, wie es auch der Europarat gefordert hat.

 

Die 2G-Regel in Hamburg lehne ich nicht nur ab, ich halte sie auch für verfassungswidrig. Der Hamburger Senat verschiebt hier die Frage nach der Impfpflicht in den privatwirtschaftlichen Bereich. Das sorgt für große Unsicherheit in der Bevölkerung und in den Betrieben. Für die Beschäftigten in Betrieben, die sich für die 2G-Regel entscheiden, kommt dies sogar einer direkten Impfpflicht gleich. Der Druck auf die ohnehin schon gebeutelte Veranstaltungs- und Gastronomiebranche ist enorm, sich für das 2G-Modell zu entscheiden. Offensichtlich versucht die Politik, die verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Regelung mit dem Anschein von Freiwilligkeit in der Privatwirtschaft zu umgehen.

 

Obendrein kommen die Pläne der Bundesregierung, Corona-Tests kostenpflichtig zu machen. Im Zusammenhang mit einer 2 oder auch 3G-Regel ist das der faktische Ausschluss einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich halte diese Politik für fatal, trägt sie doch zusätzlich zu einer weiter wachsenden Polarisierung unserer Gesellschaft bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander S. Neu