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Alexander Reich
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Frage von Heike R. •

Frage an Alexander Reich von Heike R. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Reich,
passt es, Ihrer Ansicht nach, noch in eine globalisierte Zeit, dass Beamte mit besten Pensionen versorgt sind?
Das Pensionäre nicht für die Pflege von Angehörigen aufkommen müssen, sondern der Steuerzahler?
Das Pensionäre massiv gegen Rentner bevorteilt sind?
Mit ist klar, dass es ein Urteil des BVG gibt, aber weshalb wird nicht einfach das Gesetz gerechter geändert?
Wie hoch ist der Anteil von späteren Pensionsempfängern unter den Bundestagsabgeordneten?
Hat der Staat nicht ebenso eine Sorgfaltspflicht für die Menschen, die keine Beamten sind?
Warum gilt bei Rentnern/Pensionären nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Wir hoch belaufen sich die jährlichen Ausgaben für Pensionslasten heute?
Was ist prognostiziert für die Pensionslasten für z.b. 2030, wenn Rente erst mit 67 und sehr mager möglich ist?
Halten Sie persönlich den Unterschied zwischen Pensionen und Renten, in der heutigen Zeit noch für sozial gerecht?

Mit freundlichem Gruß
H. R.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Altersversorgung in Deutschland. Eine Umstellung des Pensionssystems für diejenigen Beamten, die bislang noch nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, ist aus praktischen Gründen nicht möglich. Schließlich würden diese Beamten auf einen Schlag ganz automatisch Ansprüche aus der Rentenkasse erwarten - ohne bislang eingezahlt zu haben. Aus diesen Gründen könnte eine solche Umstellung erst nach und nach für „neue“ Beamte eingeführt werden. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Beamte auch bei ihrer Gesundheitsversorgung zusätzliche Kosten zu tragen haben, da sie Privatversicherte sind. Diese Zusatzlasten werden in der Diskussion leider oft übersehen. Bei derzeitigen Pensionslasten, usw. darf ich auf die statistischen Zahlen des Bundes und der Länder verweisen (schließlich muss man ja zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten unterscheiden).

Um die Rente endlich „enkelfit“ zu machen, sind aus meiner Sicht folgende Schritte nötig:

Finanzierung
Die gesetzliche Rente muss selbstverständlich auch weiterhin den Kern der Altersvorsorge bilden. Jedoch werden wir angesichts der Altersstruktur unserer Gesellschaft und der (Gott sei Dank) immer höher werdenden Lebenserwartung nicht um eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip herumkommen. Diese umfasst als Grundstein die gesetzliche Rente und als weitere Bausteine die betriebliche und private Altersvorsorge. Dies funktioniert im Detail folgendermaßen:
Renteneintrittsalter
Ich möchte den Menschen die Möglichkeit geben, ihren Ruhestand und ihre Altersvorsorge flexibel an ihren Lebensweg anzupassen. Daher lehne ich auch ein politisch festgelegtes Renteneintrittsalter ab. Schließlich werden starre Altersgrenzen für den Renteneintritt den unterschiedlichen Lebensentwürfen schon lange nicht mehr gerecht:
Ab 60 Jahren soll jeder selber entscheiden, wann er in Rente geht. Wer länger arbeiten möchte, wird selbstverständlich auch eine höhere Rente erhalten. Die einzige Voraussetzung, um die Karte des früheren Renteneintritts zu ziehen, ist, dass das Einkommen aus der gesetzlichen Rente sowie eventueller anderer Altersvorsorge (privat/betrieblich) über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Für diejenigen, die auch über ihren 60. Geburtstag hinaus arbeiten möchten, muss dann natürlich auch sichergestellt sein, dass sie nicht durch die Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils bestraft werden.
Hinzuverdienstgrenzen
Zudem sehe ich die derzeitigen Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen sehr kritisch: Warum sollen die Menschen Rentenkürzungen hinnehmen müssen, nur weil sie an der ein oder anderen Stelle in einer Tätigkeit, die ihnen Spaß macht, noch etwas hinzuverdienen möchten? Ich setze mich dafür ein, dass die Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft werden. Allerdings ist das Um und Auf natürlich, dass die Rente ausreicht, ohne etwas hinzuverdienen zu müssen.
Erwerbsminderungsrente
Besonderes Augenmerk lege ich zudem auf die Erwerbsminderungsrente sowie die betriebliche Altersvorsorge: Wer durch einen Schicksalsschlag erwerbsunfähig wird, darf nicht zum Sozialfall werden. Um dies sicherzustellen, muss die Erwerbsminderungsrente unbedingt gestärkt werden. Dies könnte ich mir z.B. durch eine Erhöhung der Zurechnungsjahre und die Anhebung des Steuerfreibetrags vorstellen.
Betriebliche Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge gilt: Vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie neu gegründeten Unternehmen wird es derzeit erschwert, eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Die Auszahlung von Kranken- und Pflegeversicherung muss jedenfalls beitragsfrei sein, da dies ansonsten eine unfaire Doppelbelastung darstellt.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers soll es ermöglicht werden, dass dieser neue Arbeitgeber in den bestehenden Vorsorgevertrag einzahlt. Für Betriebe, die noch garantierte Direktzusagen gegeben haben, sollen für die bestehenden Pensionsverpflichtungen entlastet werden, zudem bin ich der Meinung, dass der Berechnungszeitraum für den handelsrechtlichen Abzinsungssatz auf 12 Jahre erhöht wird. Wenn dann auch die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlicht wird, helfen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Denn so werden Direktzusagen vereinfacht.
Private Altersvorsorge
Um überhaupt privat vorsorgen zu können, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, denn vielen bleibt von ihrem Gehalt gar nicht genug, um überhaupt privat vorsorgen zu können. Zudem müssen alle Einkünfte aus privater (und betrieblicher) Altersvorsorge anrechnungsfrei bleiben, damit sich private Altersvorsorge auch lohnt.
Selbstständige
Gerade Selbstständige sind oftmals von Altersarmut bedroht. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen Selbstständige künftig für eine Basisabsicherung im Alter vorsorgen, um eine Absicherung oberhalb der Grundsicherung sicherzustellen. Dabei sollen alle Selbstständigen, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem sind, die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen. Um auch den Wechsel zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit (und/oder womöglich wieder zurück) ohne Nachteil zu ermöglichen, muss die/der Betroffene z.B. auch die „Riester-Förderung“ in ihrem/seinem Rentenbaukasten behalten können.

Mit besten Grüßen
Alexander Reich