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Frage von Anna E. •

Frage an Alexander Dobrindt von Anna E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

am 29.6.2012 hat der Bundestag das neue Melderechtsrahmengesetz verabschiedet. Meine 2 Frage an Sie:

a) Wie haben sie abgestimmt?

b1) Wenn Sie dafür waren: Finden Sie es richtig, das die Einwohnermeldeämter nun meine Daten herausgeben darf auch wenn ich widerspreche?

b2) Wenn Sie dagegen waren: was unternehmen Sie um dieses Gesetz zu ändern?

Begründung: Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011: "[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt."

In der finalen Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Ebner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung des Meldegesetzes.

Ich verweise Sie hiermit auf meine Antwort an Herrn F. vom 31. Juli 2012.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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