Prof. Dr. Norman Paech (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Prof. Dr. Norman Paech
Jahrgang
1938
Berufliche Qualifikation
Hochschullehrer, Professor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Hamburg
(...) In der Tat wird diese skandalöse Praxis bereits seit 2004 durchgeführt. Die ersten Anhörungen von Flüchtlingen durch dubiose Delegationen afrikanischer Botschaftsangehöriger wurden in Hamburg von breiten Protesten begleitet. Leider haben die zahlreichen Proteste bislang nicht zu einer Beendigung dieser Praxis geführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.02.2008
Von:

Hallo Herr Paech,

das Anliegen, das ich an Sie habe betrifft den EU-Vertrag und seine Ratifizierung. In meinen Augen stellt dieser Vertrag eine Aushebelung des Grundgesetes dar. So wie ich ihn bis jetzt verstanden habe würde er bedeuten, dass die EU damit Befehlsgewallt über die Bundeswehr ausüben könnte und Deutschland noch stärker an Vorgaben der EU Gesetzgebung gebunden wäre. Diese schweren Einschnitte in das Grundgesetz machen in meinen Augen ein Volksabstimmung nötig (wie es sie bei der EU-Verfassung in einigen Ländern gegeben hat). Denn der EU-Vertrag ist ja eigentlich nix anderes als die EU-Verfassung, nur dass man hier und da einige Worte verändert hat. Es macht mich auch traurig, dass die großen Medien das Volk nicht genauer über die Auswirkungen des EU-Vertrages informieren.

Da ich nich mit dem EU-Vertrag konform gehe und ihn für Verfassungswiedrig halte, wollte ich fragen, ob Sie wissen, ob es für den EU-Vertrag geplant ist, eine Massenverfassungsklage ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu organisieren? Denn alleine den Gang vor das Verfassungsgericht zu wagen, scheue ich dann doch ein wenig. Und gibt es Bestrebungen, das Volk besser über die Auswikungen zu informieren?

Falls irgendwelche Annahmen in Bezug auf den EU-vertag von meiner Seite aus falsch waren, lasse ich mich gerne von Ihnen eines Besseren belehren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Prof. Dr. Norman Paech
4Empfehlungen
09.04.2008
Prof. Dr. Norman Paech
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage!

Ihre Bedenken gegen den Vertrag von Lissabon (sog. Reformvertrag) kann ich nachvollziehen. Die LINKE. sagt "Nein" zum Reformvertrag. Auch die Europäische Linkspartei, die 19 linke Parteien aus unterschiedlichen europäischen Staaten als Mitglieder und weitere 11 linke Parteien als Beobachter hat, lehnt diesen Vertrag ab. Entscheidend hierfür ist eine Reihe von Punkten: Mit dem Vertrag von Lissabon wird die neoliberale Ausrichtung Europas fortgesetzt und eine Sozialunion verhindert, zudem wird eine radikale Militarisierung der EU festgeschrieben. Dies wird sichtbar u.a. in der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufrüstung. Dazu kommt, dass das seit Jahren kritisierte Demokratiedefizit der EU weiter verfestigt wird. So bleiben dem Europäischen Parlament weiterhin wichtige Parlamentsrechte, wie das Recht auf Gesetzesinitiative und die Wahl der Kommission verwehrt. Auch das mit dem Vertrag von Lissabon die Politik der Abschottung der EU-Außengrenzen noch "effektiver" gestaltet werden kann, die zu einer "Festung EU" beiträgt und den Tod von Hunderten von Menschen im Mittelmeer verursacht, ist für mich ein Grund der Ablehnung.

Gern möchte ich Sie auch auf Folgendes hinweisen: Der Vertrag von Lissabon bedeutet, wie Sie zu Recht anmerken, dass die Bundesrepublik an die Europäische Union Kompetenzen abgeben wird. Dies kann man aber nicht als Aushebelung des Grundgesetzes bezeichnen, da im Art. 23 Abs. 1 GG eine Möglichkeit zur Abgabe von nationalstaatlichen Kompetenzen an die Europäische Union ausdrücklich vorgesehen ist. Allerdings ist eine solche Abgabe von Kompetenzen nach Art. 23 Abs. 1 GG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar: wenn dadurch das demokratische, rechtsstaatliche, soziale und föderative Prinzip des Grundgesetzes nicht verletzt, das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird und der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in der EU dem Grundrechtsschutz in Deutschland entspricht. Ob diese Voraussetzungen des Grundgesetzes auch beim Vertrag von Lissabon erfüllt werden, wird von unserer Seite noch geprüft. Eine Massenverfassungsklage gegen den Reformvertrag ist bisher nicht geplant. Die LINKE. prüft, ob eine Verfassungsklage eingereicht werden kann, diese Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen.

Der Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bleibt weiter intergouvernemental organisiert, weshalb Ihre Feststellung, dass die EU über eine "Befehlsgewalt über die Bundeswehr" verfügen würde, so nicht zutrifft. Vielmehr findet eine Intensivierung der Koordinierungskompetenzen der EU in diesem Bereich statt: z. B. werden die Mitgliedstaaten zu Aufrüstung per Vertrag verpflichtet, eine EU-Rüstungsagentur wird vertraglich geregelt und weltweite Militärinterventionen der EU sollen durch hochgerüstete Kampfgruppen (sog. EU-Battle-Groups) ermöglicht werden. Ein militärisches Kerneuropa und ein EU-Militärhaushalt werden für die EU kein Tabu mehr sein. Daher haben Sie Recht, dass mit dem neuen Vertrag eine radikale Militarisierung der EU auf den Weg gebracht wird. Zudem ist der Verweis im Vertrag von Lissabon, die Mitgliedsstaaten sollten ihre "nationalen Beschlussverfahren" angesichts der neuen Interventionsstreitkräfte, überprüfen, als äußerst problematisch anzusehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit Verweis auf einen ratifizierten Vertrag von Lissabon, CDU/CSU und SPD daran gehen werden, den Parlamentsvorbehalt bei Entsendung von deutschen Soldaten auszuhöhlen.

Ihren Hinweis, dass ein Referendum zum Reformvertrag durchzuführen ist, halte ich für berechtigt. Die LINKE. fordert, dass zu diesem Vertrag ein Referendum in allen Mitgliedstaaten abgehalten wird. Da sich die Regierungen aller Mitgliedstaaten auf eine parlamentarische Ratifizierung verständigt haben, wird ein Referendum allerdings leider nur in Irland im Juni 2008 stattfinden können, da die irische Verfassung dies zwingend vorschreibt. Wir wollen jedoch versuchen, eine Volksabstimmung mit politischen Mitteln durchzusetzen und daher würde ich Sie sehr gern bitten, uns dabei zu helfen: Sie können die Aktion unserer Partei zur Unterschriftensammlung für die Durchführung eines Referendums zum Reformvertrag die-linke.de
wie auch die Aktion von "Mehr Demokratie e. V." www.mehr-demokratie.de unterstützen und in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis für Unterstützung dieser Massenpetition werben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Norman Paech
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Frage zum Thema Internationales
09.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Paech,

in Bezug auf die internationalen Menschenrechte habe ich einige Fragen an die Linke, die Sie mir als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss sicherlich beantworten können. Insbesondere interessiert mich die Haltung Ihrer Partei zu lateinarmerikanischen Regierungen wie Kube und Venezuela.

Hier meine Fragen.

Sind Sie der Meinung das in Kuba Menschenrechte nicht eingehalten werden? Sind Nelson Alberto Aguiar Ramírez und Juan Adolfo Fernández Saínz politisch Gefangene, die unverzüglich aus der Haft entlassen werden müssen? Falls Sie der Meinung sind das Kuba eklatant die Menschenrechte verletzt, bitte ich um eine Aussage warum Ihre Partei dies nicht schärfer verurteilt. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mfg

Antwort von Prof. Dr. Norman Paech
1Empfehlung
26.05.2008
Prof. Dr. Norman Paech
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen. Leider komme ich erst jetzt dazu, diese zu beantworten.

In Kuba werden Menschenrechte verletzt. Die Linke weiß von diesen Menschenrechtsverletzungen und duldet sie nicht. Im Gegensatz zu anderen Parteien setzt die Linke jedoch auf den Dialog mit kubanischen Politikern und Diplomaten, um in Gesprächen Stellung zu beziehen und Forderungen zu stellen.

Im vergangenen Jahr war ich auf Einladung des kubanischen Parlaments in Kuba und habe sehr offen die Verletzungen der politischen Freiheitsrechte angesprochen. Die Kubaner baten mich zu berücksichtigen, dass sie seit über 40 Jahren mit einer kompletten Blockade der USA belegt werden, was ihnen enorme ökonomische und soziale Probleme bereitet. Exil-Kubaner versuchen darüber hinaus permanent, vor allem von Florida aus, in die internen Angelegenheiten Kubas zu intervenieren, um die politische Situation zu destabilisieren.

Gegenüber den immer wiederholten Vorwürfen, dass Kuba die Menschenrechte verletzt, bitte ich Sie aber auch zu berücksichtigen, dass Kuba wie kein zweites Land die sozialen und ökonomischen Menschenrechte gefördert hat. Ich weise nur auf die kostenlose Gesundheitsversorgung und die kostenlose Bildung von der Schule bis zur Universität hin.

Juan Adolfo Fernández Saínz und Nelson Alberto Aguiar Ramírez, die auf Grundlage des "Gesetzes 88 zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas" verhaftet wurden, sollten meiner Meinung nach aus der Haft entlassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Norman Paech
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Prof. Dr. Paech,

in der aktuellen Online-Ausgabe der ZEIT wird über die Diskussion berichtet, die Ihre Parteigenossin e Schneider mit ihrem Vergleich des Dalai Lama mit Ayatollah Khomeini ausgelöst hat.

Quelle: www.zeit.de

In diesem Artikel wird auch über ein Statement von Ihnen berichtet, welches sinngemäß lautet, dass der tibetische Bhuddismus wegen reaktionärer Tendenzen abzulehnen sei. Außerdem treffen Sie (laut ZEIT) eine Unterscheidung in "soziale" und "politische" Menschenrechte und behaupten, die "politischen" Menschenrechte müssten gegebenenfalls zugunsten der "sozialen" Menschenrechte vernachlässigt werden.

Falls dies tatsächlich die von Ihnen vertretenen Positionen sein sollten, ergeben sich für mich hieraus vier Fragen:

1) Was genau veranlasst Sie dazu, das bhuddistische Gesellschaftsbild als reaktionär zu verurteilen und welche Konsequenzen sollten sich Ihrer Meinung nach daraus für die Anhänger des Bhuddismus in Deutschland ergeben?

2) Welche Menschenrechte zählen Ihrer Ansicht nach zu den "sozialen", welche nur zu den "politischen" Menschenrechten und unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt, ein "politisches" Menschenrecht aufzuheben oder einzuschränken um ein "soziales" Menschenrecht durchzusetzen?

3) Wer sollte Ihrer Ansicht nach das Recht besitzen unter welchen Umständen zu entscheiden, wann ein Menschenrecht zugunsten eines anderen Menschenrechts aufzuheben oder einzuschränken ist?

4) Da Sie der chinesichen Regierung diese Entscheidung offenbar zubilligen, ergibt sich für mich abschließend noch die Frage, um welches "soziale" Menschenrecht es sich denn eigentlich genau handelt, welches momentan von der chinesischen Regierung in Tibet geschützt wird und welche "politischen" Menschenrechte genau zum Schutz dieser "sozialen" Menschenrechte zurückstehen müssen?

In gespannter Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Prof. Dr. Norman Paech
10Empfehlungen
02.06.2008
Prof. Dr. Norman Paech
Sehr geehrter Herr ,

der Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen möchte ich vorausschicken, dass das Hamburger Abendblatt, auf das sich die ZEIT bezieht, meine Äußerungen zum Verhältnis von politischen zu sozialen Menschenrechten leider verzerrt wiedergegeben hat. Ich erlaube mir deshalb, Sie zusätzlich auf einen Text zu verweisen, in dem ich u. a. meine Auffassung von der Gleichrangigkeit politischer und sozialer Menschenrechte präziser dargelegt habe: www.norman-paech.de


zu 1)
Grundsätzlich beanspruchen Religionen, auch der Buddhismus, über eine unverhandelbare Wahrheit qua Offenbarung zu verfügen, und dass das Maß an Teilhabe an dieser Offenbarung über Rang und Wert des einzelnen Menschen entscheidet. Ein auf Offenbarung beruhender Wahrheitsbegriff ist m. E. bereits an sich problematisch, weil er bei der Konfrontation mit einer "anderen Wahrheit" (die es für einen Gläubigen ja per definitionem nicht geben kann) zu einer unversöhnlichen Situation führt. Ein solcher "Widerstreit" (Lyotard) kann auf diskursivem Wege nicht aufgelöst werden, ohne den Kern des Religiösen selbst aufzulösen. Das Beharren auf dem religiösen Kern, d. h. die Stärke einer Orthodoxie, führt unweigerlich dazu, Deutungs- und Wertkonflikte mit gewaltsamen Mitteln auszutragen. Das hat die Geschichte leider allzu oft gezeigt, und das zeigt sich auch heute noch. Die religiöse Rangordnung manifestiert sich als Form der Herrschaft von Menschen über Menschen, in Klöstern oder größeren Gebilden (wie den sog. "Gottesstaaten", die man auch als riesige Freiluft-Klöster betrachten kann). Stets beanspruchen die religiös "Eingeweihten" für sich das Privileg, die Lebensführung der weniger "Initiierten" zu reglementieren – sie für sich arbeiten zu lassen, ihre Äußerungen einer Zensur zu unterwerfen, Verstöße gegen die "geoffenbarten" Regeln zu ahnden. Insoweit gewährleistet ist, dass der Eintritt in eine solche Glaubensgemeinschaft auf freiwilliger Basis erfolgt und es dem Einzelnen jederzeit möglich ist, die Gemeinschaft ohne Nachteile wieder zu verlassen, kann ich die Existenz solcher Gemeinschaften tolerieren.

Nicht akzeptieren kann ich es, wenn die Freiheit zum und vom Bekenntnis nicht gegeben ist, wenn Glaubensordnungen beanspruchen, ihre "Offenbarung" müsse für alle Menschen verbindlich sein und versuchen, das gesellschaftliche Leben auch derer, die nicht oder anders gläubig sind, unter ihre Kontrolle zu bekommen. Unter diesem Blickwinkel betrachte ich beispielsweise die buddhistische Praxis, klösterlichen Nachwuchs bereits im Kleinkindalter zu rekrutieren, als Verstoß gegen das Recht auf individuelle Selbstbestimmung der Person. Der tibetische Buddhismus im Besonderen hat vor dem Einmarsch der Chinesen (und noch eine Weile danach) eine Gesellschaftsform aufrechterhalten, die für die weit überwiegende Mehrheit der Menschen Leibeigenschaft und Sklaverei bedeutete. Der größte Teil der Bevölkerung wurde durch das Klostersystem ausgebeutet, drakonische Strafen wie Verstümmelung und Hinrichtungen waren an der Tagesordnung. Ich hoffe, dass westliche Buddhisten die Wiedererrichtung dieser Gesellschaftsordnung nicht für erstrebenswert halten und auch nicht anstreben, wenn sie Solidarität mit Tibet und Schutz der tibetischen Kultur einfordern. Der Schutz dieser Kultur ist übrigens eines der Kernelemente des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Volkes. Ich möchte auch dem Dalai Lama nicht absprechen, einen langwierigen und komplizierten Lernprozess seit seiner Zeit als absolutistischer Herrscher einer Sklavenhaltergesellschaft durchlaufen zu haben. Ich begrüße es, dass er seit einigen Jahren Demokratie predigt, und ich hoffe, dass er das nicht nur aufgrund der strategischen Überlegungen seiner PR-Berater tut. Gleichwohl bin ich irritiert über seine früheren herzlichen Verbindungen zu Nationalsozialisten, sein Engagement für den chilenischen Ex-Dikator Pinochet und seine Freundschaft zu Shoko Asahara, dem für den Giftgasanschlag auf die Tokioter U-Bahn verantwortlichen Chef der Aum-Sekte. Auch seine Sicht auf die ungerechte Reichtumsverteilung – wenn er den Armen predigt, sie sollten sich mit ihrer Armut abfinden, und den Reichen, sie sollten ihren Reichtum ruhigen Gewissens genießen – empfinde ich als unangebracht.

zu 2) und 3)
Zu den sozialen Menschenrechten zähle ich z. B. das Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung, zu den politischen z. B. das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf faire Gerichtsverfahren, das Recht, sich gemeinsam in Form von Parteien, Verbänden usw. zu organisieren, das Recht auf Religionsfreiheit und die Freiheit der Kunst. Diese Rechte sind alle in den beiden internationalen Pakten über politische und bürgerliche sowie soziale, ökonomische und kulturelle Rechte von 1967 aufgezählt. Wie bereits erwähnt, sind für mich soziale und politische Menschenrechte prinzipiell gleichrangig. In konkreten Konfliktfällen kann die Entscheidung darüber, welchem Rechtsanspruch der Vorzug zu geben ist, nur einer unabhängigen Gerichtsbarkeit obliegen. Und deren Maßstab kann nichts anderes als die Menschenwürde sein.

Für die mögliche Einschränkung eines Anspruchs kann man deshalb kaum allgemeine, für alle Fälle geltende Bedingungen angeben. Beispiele für die gerechtfertigte Einschränkung eines politischen Rechts zugunsten eines sozialen geben etwa Fälle, die bei uns unter dem Stichwort "Volksverhetzung" verhandelt werden: Meinungsäußerungen, die dazu aufstacheln, bestimmte Menschen oder Menschengruppen von der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte auszuschließen, sind verboten. Ebenso ist die Aufforderung zum Krieg verboten. Wenn Sie wollen, bin ich somit Anhänger der "säkularen Religion" der Menschenrechte. Sie oder Anhänger anderer Glaubensrichtungen mögen vielleicht einwenden, es gäbe höhere Maßstäbe als die menschliche Würde – sei es ein Gott oder Götter, seien es das Mana, Nirvana, Außerirdische oder eine menschengemachte künstliche Intelligenz. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass empirisch nachvollziehbare Erfahrung und dem argumentativen Diskurs entspringende intersubjektive Wahrheit die Grundlage für menschliches Miteinander sein sollte.

zu 4)
Die chinesische Regierung besitzt das faktische Gewaltmonopol in der Region, und im Kriterienkatalog Pekings haben soziale Rechte derzeit offensichtlich Vorrang. Dieser Kriterienkatalog ist derjenige der chinesischen Führung und nicht meiner (s. o., bzw. Anhang). Da die chinesische Regierung nicht aus freien Wahlen hervorgegangen ist und keine unabhängige Gerichtsbarkeit anerkennt, betrachte ich ihre Legitimität – jenseits der normativen Kraft des Faktischen – als höchst beschränkt. Gleichwohl anerkenne ich, dass das noch vor wenigen Jahren ärmste Land der Welt, in dem Hungerkatastrophen an der Tagesordnung waren, inzwischen in der Lage ist, 1,3 Milliarden Menschen zumindest zu ernähren und einem wachsenden Teil von ihnen bescheidenen Wohlstand zu ermöglichen. Dieser wirtschaftliche Aufbau aus bitterer Armut erstreckt sich auch auf die Region Tibet, wo die Chinesen Straßen, Schulen und Krankenhäuser gebaut und z. B. aus Llhasa ein florierendes Handels- und Tourismuszentrum gemacht haben. Die Lebenserwartung in Tibet hat sich seit den 50er Jahren verdoppelt, die Kindersterblichkeit ist massiv zurückgegangen. Zudem hat das Wirken moderater Kräfte in der KPC dazu geführt, dass in Tibet inzwischen mancherorts mehr buddhistische Tempel stehen als vor der Kulturrevolution. Die tibetische Sprache wird in Schulen und vor Gericht gesprochen (Mandarin muss im Vielsprachenstaat China übrigens von allen Kindern in der Schule neu gelernt werden – auch von solchen aus Shanghai). Angehörige der ethnischen Minderheiten sind im Nationalen Volkskongress überproportional vertreten. Im Bildungsbereich gibt es Förderprogramme zugunsten der tibetischen Jugendlichen, die z. B. bei der universitären Aufnahmeprüfung weniger Punkte benötigen als junge Han-Chinesen. Tibetische Familien sind von der Ein-Kind-Politik ausgenommen.

A propos Bevölkerungspolitik: Kann man bei 6 % Han und 93 % Tibetern in der Region tatsächlich behaupten, die Tibeter würden von den Han "überfremdet"? Auch wenn Lhasa 20 % und zeitweise durch Wanderarbeiter 50 % Han aufweisen soll, rechtfertigt dies meines Erachtens nicht den Vorwurf der Überfremdung. Wenn der Dalai Lama dies tut und gar von einem "kulturellen Völkermord" spricht, relativiert er nicht nur tatsächliche Völkermorde in unerträglicher Weise, er ignoriert auch die Tatsachen in einer Weise, die einem angeblichen Demokraten nicht gut zu Gesicht steht. Dass die Gewährung politischer Grundrechte in Tibet und in ganz China ganz oben auf der Tagesordnung stehen muss, steht außer Frage. Die Etablierung einer Zivilgesellschaft, in der solche Rechte auch lebendig sein können, wird in Tibet durch das Fehlen einer eigenen demokratischen Tradition erschwert, durch die chinesische Repressionspolitik massiv blockiert. Ihr gegenüber sind die politischen Menschenrechte (und auch die soziale Emanzipation der Tibeter, die bisher weniger vom ökonomischen Aufschwung profitiert haben als die ansässigen Chinesen) mit Nachdruck einzuklagen. Eine Fetischisierung des tibetischen Widerstands, wie ihn die Tibet Lobby propagiert, führt jedoch dazu, Pogrome gegen Chinesen hinzunehmen oder gar zu rechtfertigen. Einige Tibeter hat die Frustration über ihre soziale Benachteiligung gegenüber chinesischen Wirtschaftsmigranten zu ethnischem Hass geführt und in einen mordenden Mob verwandelt. Dass die chinesische Regierung daraufhin Maßnahmen trifft, um die öffentliche Sicherheit wieder herzustellen, also Leib und Leben von Menschen zu schützen, die sonst Opfer von Brandstiftung und Totschlag würden, finde ich – wenngleich ich die Maßnahmen im Einzelnen für überzogen halte - prinzipiell richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Norman Paech
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Frage zum Thema Internationales
01.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Professor Paech,

am 14. März verabschiedete die UNO-Vollversammlung eine Resolution, die die Zugehörigkeit der Republik Berg-Karabach zu Aserbaidschan bestätigte. Deutschland enthielt sich zusammen mit rund drei Viertel der UNO-Mitglieder der Stimme.

1. Sind Sie mit dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung einverstanden? Warum?

2. Halten Sie eine spätere Anerkennung der Republik Berg-Karabach (parallel zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovas) für denkbar oder wünschenswert?

3. Unter welchen Umständen halten Sie eine Eingliederung Berg-Karabach in die Republik Aserbaidschans für möglich?

Berg-Karabach ist seit 20 Jahren faktisch unabhängig bzw. mit Armenien assoziiert. Stimmen Sie zu, dass nach so langer Zeit eine Eingliederung in einen (zudem verfeindeten) Nachbarstaat nicht mehr zumutbar ist? Immerhin hat Berg-Karabach noch nie zu Aserbaidschan gehört, zur Zeit der Sowjetunion war es ein autonomes Gebiet, das von Baku aus verwaltet wurde, aber kulturelle Eigenständigkeit hatte.

Vielen Dank für Ihre Antwort


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Frage zum Thema Internationales
05.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Professor Paech,

zunächst vielen Dank für die konstruktive und völkerrechtlich korrekte Position, die die Linksfraktion in ihrem Kaukasusantrag bezüglich des Karabach-Konflikts einnimmt. Ich nehme an, dass Sie persönlich als erfahrener Völkerrechtler ihre Fraktion dahingehend beraten haben, wie dieser Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht zu lösen ist. Glauben Sie mir: die über eine Million Flüchtlinge, die als Folge der brutalen Aggression Armeniens ihre Heimat verloren haben, sind Ihnen sehr dankbar dafür, dass ihr Schicksal nicht ungehört bleibt! Ich habe folgende Nachfragen an Sie:

1.) Was muss ihrer Meinung nach die internationale Staatengemeinschaft tun, um Armenien zur Einhaltung der kürzlich verabschiedeteten UNO-Resolution (die die Zugehörigkeit Berg-Karabachs zu Aserbaidschan eindeutig bekräftigt) zu bewegen?

2.) Meinen Sie nicht auch, dass die internationale Diplomatie mehr Druck auf Armenien ausüben muss, dass seit nunmehr 14 Jahren die Friedensverhandlungen praktisch sabotiert?

3.) Sehen Sie Chancen, dass Aserbaidschan und Serbien (wegen Kosovo) mit einem abgestimmten Vorgehen auf diplomatischer Ebene ihre Position stärken könnten? Würde die Linksfraktion ein diesbezügliches gemeinsames Vorgehen beider Länder unterstützen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Prof. Dr. Norman Paech
6Empfehlungen
02.06.2008
Prof. Dr. Norman Paech
Sehr geehrter Herr ,

der Karabach-Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan ist so kompliziert und vielschichtig, dass ich nicht sagen kann, Armenien allein muss sich bewegen, damit eine dauerhafte Friedenslösung möglich wird.

Ich möchte hier nicht in eine wissenschaftliche Diskussion über völkerrechtliche Aspekte dieses Konfliktes eintreten. Nur so viel: Auch unter deutschen Völkerrechtlern gibt es in der Karabach-Frage kontroverse Auffassungen, die sich um die alternativen Positionen gruppieren: Hier, im Falle Armeniens, das "Recht auf Selbstbestimmung" eines Volkes, dort, im Falle Aserbaidschans, das "Recht auf territoriale Integrität" eines Staates.
Das internationale Recht ist keineswegs frei von Einflüssen politischer und wirtschaftlicher Interessengruppen. Die Erdölreserven Aserbaidschans stellen ein schwergewichtiges Argument dar, das für die Position Aserbaidschan in die Waagschale gelegt werden konnte.

Dessen ungeachtet sind heute die am Konflikt beteiligten Parteien allesamt an UNO-Beschlüsse und UNO-Prinzipien gebunden. Armenien ebenso wie Aserbaidschan.
Armenien muss seine Truppen aus Karabach zurückziehen. Aserbaidschan muss auf Gewalt und die Androhung von Gewalt verzichten. Mir sind die Worte des aserbaidschanischen Diplomaten Vaqif Sadiqov noch in guter Erinnerung, der in einem Interview offen erklärte: "Wir sind voll entschlossen, unsere Gebiete wieder zu holen, wenn es nicht möglich ist, sich friedlich zu einigen."

Beide Parteien müssen den festen Willen haben, eine friedliche und gerechte Lösung zu finden, die auch für die jeweils andere Seite tragbar ist. Ist dieser Wille nicht vorhanden, können externe Kräfte und Organisationen wenig bewirken. So können zum Beispiel UNO-Blauhelm-Soldaten zur Grenzsicherung beitragen, den Frieden können sie nicht schaffen. Eine serbisch-aserbaidschanische Allianz scheint mir derzeit kaum angebracht, da beide Fälle zu unterschiedlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Norman Paech
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