Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Mailanfragen vom 19. Mai und vom 6. August 2011 zum geplanten Braunkohlestaubkraftwerk im Frankfurter Stadtteil Fechenheim.
Wie ich Ihnen in meiner vorausgegangen Antwort vom 24. Mai 2011 schon mitgeteilt habe, stehen wir Neuprojekten von Kohlekraftwerken wie diesem ablehnend gegenüber, da es unserem Energiekonzept zuwiderläuft.
Da wir, wie ebenfalls schon erwähnt, als Opposition keine Verordnung erlassen können, habe ich die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten, um zu erfahren, wie Sie Ihren Vorschlag, einen Abstandserlass einzuführen, bewertet, um Sie gegebenenfalls zum Erlass einer Verordnung zu bewegen. Das ist kein Durchreichen, sondern eine Möglichkeit, die Landesregierung zu veranlassen, zu handeln, denn sie ist diejenige, die eine entsprechende Änderung herbeiführen kann! Ob sie handelt oder nicht, hängt davon ab, ob sie ebenfalls die Notwendigkeit dazu sieht. Wie Sie der Antwort entnehmen können, die ich im folgenden eingefügt habe, besteht aus Sicht der Landesregierung kein Handlungsbedarf:
"Grundsätzlich ist zum vorgebrachten Einwand eines zu geringen Abstandes festzuhalten, dass der Abstandserlass des Landes NRW (entsprechend angewandt in Hessen) für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht einschlägig wäre. In Satz 4 des Vorspanns des Erlasses wird ausgeführt, dass die in der Abstandsliste aufgeführten Abstände nicht in Genehmigungsverfahren gelten.
Ziffer 3.3 des Erlasses präzisiert dazu, dass die Anwendung der Abstandsliste dem Grundsatz der Einzelfallprüfung, die in einem Genehmigungsverfahren notwendig ist, nicht gerecht wird. Unabhängig sieht Ziffer 3.3.2 des Abstandserlasses bei der Überplanung von bestehenden Anlagen, die planungsrechtlichen Vorschriften widersprechen - z.B. einem Bebauungsplan - vor, dass eine Erweiterung oder Änderung einer solchen Anlage möglich ist, wenn sich die Immissionsverhältnisse durch die Erweiterung oder Änderung nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot).
Im vorliegenden Fall des genehmigten Braunkohlekraftwerks auf dem Gelände der Allessa Chemie GmbH wird der Abstand des Standortes der geplanten Feuerungsanlage zur nächsten Wohnbebauung von der Genehmigungsbehörde laut Flächennutzungsplan mit ca. 350 m angegeben. Demnach wäre hier der Abstand (> 300 m) gemäß Abstandserlass NRW (auch wenn dieser für Genehmigungsverfahren nicht einschlägig ist, s.o.) eingehalten. Unabhängig davon hat die Einzelfallprüfung der Genehmigungsbehörde im vorliegenden Fall gezeigt, dass die durch das Vorhaben zu erwartenden Emissionen von Schwefeloxiden, Stickoxiden, Staub und Quecksilber aufgrund der vergleichsweise geringen Größe des Vorhabens noch unterhalb der Bagatellschwellen der Massenströme (kg/h) nach TA Luft liegen, die überhaupt erst eine Ermittlung von Immissionskenngrößen erforderlich machen würden. Die in der vorgelegten Frage angegebenen Jahresfrachten der Emissionen ergeben entsprechend geringe Massenströme (unterhalb der Bagatellschwellen), wenn sie auf die Jahresstunden verteilt werden (z.B. Staub 2 t/a = 0,23 kg/h, Bagatellmassenstrom Staub nach Nr. 4.6.1.1 TA Luft: 1 kg/h). Damit kann eine relevante Zusatzbelastung in der Umgebung der Anlage ausgeschlossen werden.
Da in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren grundsätzlich Einzelfallprüfungen stattfinden und somit pauschale Abstandsforderungen dabei nicht zum Tragen kommen, besteht kein Handlungsbedarf, einen entsprechenden Abstandserlass in Hessen einzuführen."
Wie schon erwähnt, bin ich - wie auch der Partei- und Fraktionsvorsitzende der hessischen SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel - der Ansicht, dass wir in Deutschland keine neuen Kohlekraftwerke brauchen. Doch ist die Durchsetzung dieses Ziels aufgrund der derzeitigen Rechtslage und zudem in einem Bundesland, dessen Regierung an Kohlekraftwerken festhalten möchte, nicht einfach zu erreichen, solange wir nicht über die entsprechenden Mehrheiten dafür im Landtag verfügen. Wie die Landesregierung grundsätzlich zu dem Projekt steht, können Sie im Übrigen auch der Kleinen Anfrage, die meine Landtagskolleginnen Angela Dorn und Ursula Hammann Mitte April gestellt haben, entnehmen. (Drucksache 18/3973.)
Als Mitglied im Umweltausschuss wie als Abgeordnete habe ich zahlreiche parlamentarische Initiativen ergriffen und gestalte damit die Arbeit meiner Fraktion inhaltlich mit. Darüber hinaus verweise ich darauf, dass die SPD Fraktion insbesondere zu Fragen der Energiepolitik inhaltliche Alternativen zur Politik der CDU/FDP-Landesregierung in Hessen anzubieten hat. Sie finden diese auf unserer Homepage unter www.spd-fraktion-hessen.de . In der Anlage füge ich als Beispiel und zu Ihrer Information eine Pressemitteilung meines Kollegen Timon Gremmels zu der von uns geforderten Energiewende bei. Ich werde mit meinen SPD-Kollegen im Ausschuss gerne erörtern, ob wir eine parlamentarische Initiative zum geplanten Kohlekraftwerk Fechenheim ergreifen.
Ansonsten würde ich an Ihrer Stelle auch Kontakt zu den Frankfurter Landtagsabgeordneten der CDU und FDP aufnehmen, die mehr Einfluss auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung und der Landtagsfraktion haben als ich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Fuhrmann, MdL