Peter Seyffardt (CDU)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
10.05.1954
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Rheingau-Taunus I
Landeslistenplatz
-
(...) Die derzeitige Liste meldepflichtiger Erkrankungen nach § 6 IfSG beschränkt sich auf Krankheiten, bei denen schon der Verdacht des Vorliegens einer Erkrankung ein Handeln des Gesundheitsamtes erfordert. Dies ist für Lyme-Borreliose-Erkrankungen nicht gegeben. In § 7 IfSG wird zwischen namentlichen und nichtnamentlichen Meldungen unterschieden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
21.07.2012
Von:

Sehr geehrter H. Seyffardt,

zu Ihrer Antwort an H. habe ich Fragen/Anmerkungen.

Sie möchten die MTBer nicht aus dem Wald vertreiben - genau das tun Sie aber, weil kein MTBer auf "Waldautobahnen" fahren will. Das hat mit unserem Sport soviel zu tun, wie Schwimmtraining in der Badewanne!

Wo ist eigentlich dieses "dichte Netz an attraktiven Strecken für MTBer", das Ihr Kollege H. Alexander Bauer stolz erwähnt hat? Haben wir Aktiven was verpasst? H. Bauer hatte keine Antwort!

Ihre "Lösungen" an vereinzelten Spots sind ein Tropfen auf den heißen Stein. So läßt sich MTBen nicht flächendeckend ausüben. Oder finden Sie es zu Zeiten des Klimawandels u. staatl. finanzierter Programme zur Reduzierung d. CO2-Emmissionen laufen, sinnvoll, daß künftig MTBer gezwungen sind, erst größere Strecken per Auto zurückzulegen, um naturfreundlichen Sport legal auszuüben?

Wenn Konflikte vereinzelt auftreten, warum dann ein Rundumschlag, der nur die straft, die sich verantwortungs- u. rücksichtsvoll verhalten? Die Einzeltäter werden sich auch an ein neues Gesetz nicht halten! An wenigen Stellen wäre eine "Entflechtung" durch ZUSATZ-Angebote sinnvoll, z.B. Region Gr. Feldberg, aber Ihr Gesetzentwurf schiesst weit übers Ziel hinaus.
Immer wieder heißt es, es wäre auch bisher nicht erlaubt auf schmalen Wegen zu fahren. WO bitte lesen Sie das? Im Bundeswaldgesetz u. HForstG ist v. Straßen u. Wegen die Rede u. zur Definition "Wege" gibt es bereits Urteile, die diese Aussage Lügen strafen? Haben Sie niemand, der wirklich rechtskundig ist od. kehren Sie Tatsachen lieber unter den Tisch?

"Wir sind der Überzeugung, dass wir im Dialog mit den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als durch aufgedrückte staatliche Vorschriften." Genau DESHALB braucht es kein neues Gesetz!

Wieso schränkt es die Eigentumsrechte der Waldbesitzer mehr ein u. steht dem Naturschutz mehr entgegen, wenn ein MTBer einen Weg benutzt statt Wanderer, Jogger, Nordic Walker etc.?

Mfg,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Seyffardt

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.07. 2012 auf meine Anfrage zur geplanten Novellierung des HwaldG.

Ihre Einschätzung der gültigen Rechtslage, das "schmale Pfade" nicht befahren werden dürfen, kann ich nicht teilen.
Sowohl Bundes- als auch HWaldG erlauben das Radfahren auf Wegen u. Straßen im Wald. In der Durchführungsverordnung zum HWaldG wird das Radfahren auf "feste" Wege beschränkt. Eine Wegbreite wird in Zusammenhang mit dem Radfahren nicht genannt. Dies scheint auch bewusst so gewollt, da im weiteren für das Reiten eine Mindestbreite von 2m genannt wird, für das Radfahren aber nicht.

Somit sind auch schmale Pfade erlaubt und Wege im Sinne des Gesetzes, wenn sie "fest" sind.

Die von Ihnen dargestellte Rechtsauffassung ist, meiner Meinung nach, eine interessengeleitete Fehlinterpretation und der Gesetzentwurf mitnichten eine Verbesserung für MTBler.

Sie schreiben "...dass es ein absolutes Recht, überall im Wald mit dem Mountainbike zu fahren, nicht geben sollte...". Da bin ich ganz Ihrer Meinung, dieses Recht sollte es nicht geben und gibt es ja auch nicht.

Als MTBler wollen wir aber alle geeigneten Wege die natur- u. sozialverträglich sind befahren.

Im Gesetzentwurf werden einseitig die Rechte der Waldbesitzer gestärkt und das allgemeine Betretungsrecht eingeschränkt.

Dies ist nicht im Sinne eines fairen Interessenausgleichs.

Grüße aus Schlangenbad

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