Paul Lehrieder (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Paul Lehrieder
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
20.11.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gaukönigshofen
Wahlkreis
Würzburg
Ergebnis
44,0%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Die demographischen Veränderungen in Deutschland werden sich bald sehr stark im Alltagsleben bemerkbar machen. Unser Staat und die Politik müssen daher in vielfältiger Weise auf diese Entwicklung vorbereitet sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder!

Aus einem Artikel im ef-Magazin habe ich erfahren, dass durch die beschlossene Finanzmarkttransaktionssteuer der Hauptleidtragende nicht etwa Banken oder Finanzmakler sind, sondern der Privatkunde, in dessem Auftrag diese Geschäfte getätigt werden, weil er zum Beispiel einen Riester-Vertrag oder eine Kapital-Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, und demzufolge die Kosten zum Beispiel in Form von Gewinnabschlägen an ihn durchgereicht werden (1). Teilen Sie diese Einschätzung?

Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg,


Quellen
(1) ef-magazin.de/2012/01/12/3361-finanzmarktransaktionssteuer-wer-die-kosten-wirklich-traegt, eigentümlich frei: "Finanzmarktransaktionssteuer: Wer die Kosten wirklich trägt", von Ralph Bärligea

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

Das ACTA-Abkommen wird im Moment noch auf europäischer Ebene behandelt. Meines Verständnisses nach (ich hoffe ich irre mich) hat die Bundesregierung in der Vergangenheit schon angekündigt, das Deutschland dem Abkommen beitreten wird, im Sinne von "ist sowieso schon beschlossen". Werden sich das Parlament und Sie als mein gewählter Vertreter im selbigen nicht mit der Angelegenheit beschäftigen, bevor die Bundesrepublik sich an ein Abkommen bindet, welches aller Voraussicht nach Auswirkungen auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung haben könnte?
Wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß,


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Frage zum Thema Arbeit
05.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder,

Sie sind Mitglied des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. So können Sie mir sicherlich meine Frage zur Eingabe von Susanne Wiest vom 10.12.2008 zum Bedingungslosem Grundeinkommen (BGE) beantworten:

1. Wie können Sie erklären, dass nach diesen vergangenen 3 Jahren immer noch kein Arbeitsergebnis diesbezüglich von Ihnen vorliegt?
2. Welchen Sinn macht Ihre interne Regelung, dass die vertretenen Fraktionen im Ausschuss nacheinander statt parallel sich mit der Eingabe beschäftigen?
3. Wann rechnen Sie persönlich mit einer Vorlage des Ausschussergebnisses beim dt. Bundestag?
4. Haben Sie im Ausschuss verschiedene Modelle zum Grundeinkommen diskutiert und bewertet? Haben Sie dazu auch Menschen eingeladen und gehört, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen, wenn Ja, dann welche Personen?
5. Wie schätzen Sie persönlich die diesbezügliche Empfehlung des Petitionsausschusses für den Deutschen Bundestag im Ergebnis ein?

Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
mit freundlichen Grüßen
-, Lüneburg

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2012
Von:

Hallo Herr Lehrrieder, ganz Deutschland und auch Würzburg demonstriert gegen ACTA. Ich habe Sie auf der Demo vermisst, denn anders als beim Zeller Bock hätte Sie hier direkt Einfluss. Mich würde deshalb interessieren: Befürworten Sie die absolute Meinungsfreiheit im Internet oder unterstützen Sie Initiativen wie SOPA, PIPA, ACTA, IPRED, INDECT etc.?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Viele Grüße
M.

P.S: Wirklich schade, dass sich die CDU zu diesem wichtigen Thema in der Öffentlichkeit kaum einbringen und so das Feld den kleinen Parteien komplett überlässt.
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2012
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach meiner Position in der aktuellen ACTA-Diskussion.

Dieses internationale Abkommen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verfolgt das legitime und wichtige Ziel, geistiges Eigentum unter den Bedingungen unserer globalisierten und digitalen Umwelt zu schützen und dies bei Bedarf mit zivil- und strafrechtlichen Mitteln besser durchsetzen zu können. Alle Dokumente im Netz sollen besser geschützt werden. Gerade für ein an Rohstoffen armes Land wie Deutschland, für das Innovationen und Erfindungen die Grundlage seines Wohlstandes sind, ist dies eine vitale Frage. Zudem dient das Abkommen auch dem Schutz der Verbraucher. Denn oft sind Fälschungen optisch nicht mehr vom Original zu unterscheiden und bergen erhebliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

Die Bundesregierung hat jedoch als Reaktion auf die zahlreichen Proteste beschlossen, bis zur Klärung offener Fragen durch den Europäischen Gerichtshof den Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen. Allerdings ist die Kritik an ACTA nur teilweise nachvollziehbar, da sich das Abkommen darauf beschränkt, die in der EU schon geltenden Vorschriften festzuschreiben. ACTA geht demzufolge nicht über das bereits geltende Urheberrecht in Deutschland hinaus. Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sehen weder im EU-Recht noch im nationalen deutschen Recht Änderungsbedarf infolge von ACTA. Das Abkommen soll also vorwiegend die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Piraterie verbessern. Vor diesem Hintergrund wurden die Verhandlungen zu ACTA initiiert. Durch das geplante Abkommen wird weder der Datenschutz berührt noch der Zugang zum Internet verschärft, auch werden – wie von Kritikern befürchtet – keine Netzsperren eingeführt. Zwar forderten dies manche Vertragspartner im Vorfeld des Abkommens, doch hatte die EU diese Versuche konsequent abgewehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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