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Sehr geehrter Herr Schnieder,
ich wende mich an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir einige Fragen bezüglich des ESM beantworten können. Da dieses Thema uns alle betrifft, gehe ich stark davon aus, dass auch Sie sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben.
Konkret geht es um die unterzeichnete Version des ESM vom 02.02.12: (
www.bundesfinanzministerium.de )
Wie Sie sicherlich wissen, hat der ESM ein "Stammkapital" (über diese Wortwahl will ich einmal hinwegsehen) von 700 Mrd. Euro zur Verfügung. (Artikel 8 Absatz 1)
Über diese Summe lässt sich sicherlich streiten, doch stellen diese meiner Meinung nur die Spitze des Eisberges dar. Dies sieht man auch in Artikel 10 Absatz 1, wo sinngemäß geschrieben steht, dass der Gouverneursrat diese Summe jederzeit beliebig verändern darf, auch nach oben.
Auch dies ist für sich gesehen ersteinmal nicht schlimmes.
Ein Problem kommt jedoch mit Art. 9 Abs. 3, wo es heißt, dass die Mitglieder des ESM binnen sieben Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" zu zahlen haben, wenn der Geschäftsführende Direktor diese Weisung ausgibt. Dies gilt auch für etwaige Forderungen, die sich erst aus Artikel 10 Absatz 1 ergeben.
Zusammen mit Art. 32 Abs. 2, 3 und 4 sowie Art. 35 Abs.1 entsteht das größte Problem, dass ich mit dem ESM habe.
So wie ich das vestehe, ist der ESM als Firma zu vestehen, bei der die Mitglieder gar nichts zu sagen haben. Wenn der ESM Geld einfordert, muss gezahlt werden, ohne Anspruch auf rechtliche Schritte, da der ESM und seine Mitarbeiter Immunität jedweder Art genießen. Der ESM wird damit also absolut unantastbar.
Dagegen darf der ESM sehr wohl klagen, falls nicht gezahlt wird.
Finden Sie dies so in Ordnung? Könnten Sie ein "ja" zum ESM bei der kommenden Abstimmung verantworten? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
