Nadja Hirsch (FDP)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplom Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
9
weitere Profile
(...) Dennoch zielt der Rat der EU bei einem für den 30.11 geplanten Treffen, just einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages, darauf ab, sich über das Europäische Parlament hinwegzusetzen und das SWIFT Abkommen zu beschließen.

Gemäß dieses Abkommens erklären sich die Regierungen bereit, den USA Zugriff auf Finanztransaktionsdaten der europäischen Bürger zu gestatten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau MdEP Nadja Hirsch.

Berlusconi ist ja nun weg. Und deshalb wenden wir uns um so erfreuter an Sie.

Wir haben uns seit langem gefragt, welche Personen und welche Unternehmen in Tschechien Grundstücke zurückerhalten haben.

Sie als Vertreter der FdP haben sicher Interesse und Wissen über diese Umstände.

Wer und was (welche Unternehmung) erhielt nach der Revolution 1989 in Prag/Tschechien, seine Häuser. Ländereinen, Firmen und Besitz etc. zurück?

A. Selbstverständlich und ohne Beantragung?
B. Auf Antrag?
C. Unter welchen Voraussetzungen?
D. Wer berät die ehemaligen Inhaber von Haus, Hof, Betrieb und oder Land in Tschechien?
E. Gibt es dort eine Kommision ähnlich der in der ehemaligen DDR?
F. Welche großen Unternehmen, Landbesitzer, Besitzer von Unternehmen etc. haben in Tschechien ihre Besitzungen teilweise oder vollständig erhalten?
G.Wer hat nach Ihrer Einschätzung noch die Möglichkeit seine Besitzungen zurück zu erhalten?
H. Sind Kinder, Enkel oder Urenkel in der Lage diese Möglichkeiten der Rückgabe zu nutzen?
I. Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
J. Sind Nachlässe von Onkeln und Tanten, Nachbarn etc, ohne Kinder und Enkel durch Testament oder ähnliches rechtsgültig und können ebenfalls zu einer Beantragung für Rückführung führen?
K. Sind Sie als Vertreter der FdP gerade der Ansprechpartner für die Belange der Sudetendeutschen und deren Wünsche in einem geeinten Europa?
L. Sind Sie oder eine Organisation von Ihnen mit der Angelegenheit betraut und können und kümmern sich um diese Rückführung von Eigentum?

Wir bitten Sie um Auskünfte und entsprechende Antworten.


Freundlichst und im Namen von sieben Nachkommen von Sudetendeutschen in Bayern, BW, Sachsen, Hessen und NRW.

Freundlichst
Antwort von Nadja Hirsch
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07.12.2011
Nadja Hirsch
Sehr geehrter Herr ,


Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Um diese sehr umfangreichen Fragen detailliert zu beantworten, würde ich Sie gerne an die Sudetendeutsche Landsmannschaft e.V. verweisen.

Kontaktdaten:
Sudetendeutsche Landsmannschaft e.V.
Hochstraße 8
81669 München
Bundesgeschäftsstelle
Telefon: 089 48000365
Telefax: 089 48000344
E-Mail: illenseher@sudeten.de oder klasterer@sudeten.de

Zudem können Sie mit der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin Kontakt aufnehmen.

Kontaktdaten:
Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin
Velvyslanectví Èeské republiky v Berlínì
Wilhelmstr. 44
10117 Berlin
Telefon: 030 226 38 - 0
Telefax: 030 229 40 33
E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz


Mit freundlichen Grüßen,

Nadja Hirsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2012
Von:
Ott

Sehr geehrte Fr.Hirsch,

im EU-Parlament haben die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen begonnen.
Wie stehen Sie, wie steht Ihre Fraktion zu diesem Abkommen?

Mit freundlichen Grüßen
Ott
Antwort von Nadja Hirsch
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16.02.2012
Nadja Hirsch
Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA).

Wie die anderen Fraktionen des Europäischen Parlaments auch, befindet sich die liberale Fraktion (ALDE) derzeit im Meinungsbildungsprozess. Es wurde noch keine finale Position beschlossen.

Die FDP im EP hat sich seit mehreren Jahren mit dem Abkommen beschäftigt. Speziell mein Kollege Alexander Alvaro (siehe unten) hat sich im Namen unserer Delegation und der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und wäre Ihr Ansprechpartner. Dennoch möchte ich Ihnen gerne einige Informationen über die Aktivitäten hinsichtlich ACTA im Europäischen Parlament mitgeben.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament das Recht, internationale Abkommen, die durch die EU-Kommission verhandelt werden, anzunehmen oder abzulehnen.

Bereits wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags haben wir auf die Gefahren des ACTA-Abkommens hingewiesen und die in Ihrer Mail erwähnten Punkte angesprochen.

Um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen haben wir 2010:
o mehrere Anfragen an die EU-Kommission gerichtet
§ E-0147/10: Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
www.europarl.europa.eu
§ E-010962/10: ALVARO - ACTA anti-circumvention provisions
www.europarl.europa.eu
o eine Pressekonferenz abgehalten
o mehrere Pressemitteilungen verfasst
§ Wird ACTA das nächste SWIFT? (24.02.2010 )
www.alexander-alvaro.de
§ ACTA - Another Crazy Treaty Agreed? (10.03.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Mehr Transparenz bei ACTA Verhandlungen erreicht (21.04.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Europaparlament bleibt bei ACTA wachsam (07.09.2010)
www.alexander-alvaro.de
o einen Entschließungsantrag mitverfasst
§ Entschließungsantrag zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA (9.3.2010)
www.europarl.europa.eu
o eine Anhörung organisiert, die auch online übertragen wurde
§ ALDE Hearing on ACTA (06.04.2010)
www.youtube.com
o eine Schriftliche Erklärung lanciert, die vom EP angenommen wurde und unter anderem die Kritikpunkte erhält, die Sie auch in Ihrem Schreiben erwähnen.
§ Schriftliche Erklärung 12/2010 zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (09.09.2010)
www.europarl.europa.eu


Wir waren war sowohl mit der Art, wie die Verhandlungen geführt wurden, als auch mit dem Inhalt des Abkommens höchst unzufrieden. In dem Vertragsentwurf waren damals die Einführung verpflichtender Internetzugangssperren ("three strikes Modell"), Dritthaftung für Internetserviceprovider, sowie die Möglichkeit der Überprüfung der Inhalte von Laptops bei internationalen Reisen enthalten. Wir hatten deshalb davor gewarnt, dass ACTA zum Akronym für "Another Crazy Treaty Agreed" wird und bezweifelt, dass mit ACTA insgesamt Verbesserungen und sinnvolle Veränderungen für die Europäische Union, ihre Bürger, Unternehmen und Künstler erzielt werden.

Unserer Analyse nach enthält ACTA heute nur Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums und keine Bestimmungen, die die materiellen Rechtsvorschriften der EU über die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums ändern. Es erfordert keine Änderungen am gemeinschaftlichen Besitzstand. Es bietet erstmalig einen umfassenden internationalen Rahmen, der die Vertragsparteien bei ihren Bemühungen unterstützen soll, die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wirksam zu bekämpfen. Hierzu möchte ich Sie auf den "Fakten-Check" meines Kollegen Alexander Alvaro hinweisen, den Sie hier einsehen können: www.alexander-alvaro.de

ACTA entspricht der aktuellen Rechtslage in Deutschland. Eine Umsetzung der deutschen Rechtslage auf internationaler Ebene ist im Interesse Deutschlands. Eine Harmonisierung im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, bei der die deutsche und europäische Gesetzgebung international "exportiert" wird, ist positiv zu bewerten. Eine internationale Harmonisierung bringt mehr Sicherheit für europäische Unternehmen und Verbraucher. Die verstärkte internationale Kooperation kann dazu beitragen, unter anderem gefälschte Babynahrung, gefälschte Autobremsen oder gefälschte Medikamente zum Schutz der Verbraucher von den europäischen Märkten fernzuhalten. Das Abkommen enthält keine Punkte mehr, die die Freiheit des Internets einschränken. Weder das Justizministerium, noch die EU-Kommission oder der juristische Dienst des Europäischen Parlaments sehen heute eine Notwendigkeit, europäische oder deutsche Gesetze aufgrund dieses Abkommens zu ändern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Nadja Hirsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch,

nachdem wir vom geplanten "Handelsabkommen" ACTA erfahren haben, waren wir sehr schockiert über die weitreichenden Zensurmöglichkeiten dieses Vertrages, sowie die sehr undemokartische Enstehungsgeschichte. Damit kann ja jeder unbescholtene Bürger plötzlich und ohne dass er es weiß zum "Straftäter" werden. Zudem müssten die Provider "Internetpolizei" spielen.
Deswegen möchte ich wissen, WAS SIE ÜBER DAS ACTA-ABKOMMEN WISSEN, WIE SIE ES BEWERTEN UND wie SIE SELBST DANN bei der bevorstehenden Abstimmung über diesen Vertrag abstimmen werden.

Ich bedanke mich schon heute für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Nadja Hirsch
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16.02.2012
Nadja Hirsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA).

Wie die anderen Fraktionen des Europäischen Parlaments auch, befindet sich die liberale Fraktion (ALDE) derzeit im Meinungsbildungsprozess. Es wurde noch keine finale Position beschlossen.

Ich verstehe die von Ihnen geäußerten Sorgen, würde Sie jedoch gerne bitten, konkret auf die Artikel des Abkommens hinzuweisen, auf die sich ihre Befürchtungen beziehen.

Die FDP im EP hat sich seit mehreren Jahren mit dem Abkommen beschäftigt. Speziell mein Kollege Alexander Alvaro (siehe unten) hat sich im Namen unserer Delegation und der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und wäre Ihr Ansprechpartner. Dennoch möchte ich Ihnen gerne einige Informationen über die Aktivitäten hinsichtlich ACTA im Europäischen Parlament mitgeben.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament das Recht, internationale Abkommen, die durch die EU-Kommission verhandelt werden, anzunehmen oder abzulehnen.

Bereits wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags haben wir auf die Gefahren des ACTA-Abkommens hingewiesen und die in Ihrer Mail erwähnten Punkte angesprochen.

Um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen haben wir 2010:
o mehrere Anfragen an die EU-Kommission gerichtet
§ E-0147/10: Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
www.europarl.europa.eu
§ E-010962/10: ALVARO - ACTA anti-circumvention provisions
www.europarl.europa.eu
o eine Pressekonferenz abgehalten
o mehrere Pressemitteilungen verfasst
§ Wird ACTA das nächste SWIFT? (24.02.2010 )
www.alexander-alvaro.de
§ ACTA - Another Crazy Treaty Agreed? (10.03.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Mehr Transparenz bei ACTA Verhandlungen erreicht (21.04.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Europaparlament bleibt bei ACTA wachsam (07.09.2010)
www.alexander-alvaro.de
o einen Entschließungsantrag mitverfasst
§ Entschließungsantrag zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA (9.3.2010)
www.europarl.europa.eu
o eine Anhörung organisiert, die auch online übertragen wurde
§ ALDE Hearing on ACTA (06.04.2010)
www.youtube.com
o eine Schriftliche Erklärung lanciert, die vom EP angenommen wurde und unter anderem die Kritikpunkte erhält, die Sie auch in Ihrem Schreiben erwähnen.
§ Schriftliche Erklärung 12/2010 zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (09.09.2010)
www.europarl.europa.eu


Wir waren war sowohl mit der Art, wie die Verhandlungen geführt wurden, als auch mit dem Inhalt des Abkommens höchst unzufrieden. In dem Vertragsentwurf waren damals die Einführung verpflichtender Internetzugangssperren ("three strikes Modell"), Dritthaftung für Internetserviceprovider, sowie die Möglichkeit der Überprüfung der Inhalte von Laptops bei internationalen Reisen enthalten. Wir hatten deshalb davor gewarnt, dass ACTA zum Akronym für "Another Crazy Treaty Agreed" wird und bezweifelt, dass mit ACTA insgesamt Verbesserungen und sinnvolle Veränderungen für die Europäische Union, ihre Bürger, Unternehmen und Künstler erzielt werden.

Ich glaube, dass ihre Kritik dem Stand unserer öffentlichen Kritik aus dem Jahre 2010 entspricht. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass es uns gelungen ist, bis zum Abschluss der Verhandlungen die EU-Kommission hinsichtlich der Gefahren der möglichen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu überzeugen und die kritisierten Punkte aus dem Abkommen zu entfernen.

Ihre Sorgen stimmen mich nachdenklich, da sie den politischen Sorgen der FDP entsprechen. Die FDP war und bleibt Garant der Freiheit des Internets. Wie Sie anhand der oben erwähnten Dokumente erkennen können, haben wir die gleichen Gefahren, wie auch Sie gesehen.

Unserer Analyse nach enthält ACTA heute nur Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums und keine Bestimmungen, die die materiellen Rechtsvorschriften der EU über die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums ändern. Es erfordert keine Änderungen am gemeinschaftlichen Besitzstand. Es bietet erstmalig einen umfassenden internationalen Rahmen, der die Vertragsparteien bei ihren Bemühungen unterstützen soll, die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wirksam zu bekämpfen. Hierzu möchte ich Sie auf den "Fakten-Check" meines Kollegen Alexander Alvaro hinweisen, den Sie hier einsehen können: www.alexander-alvaro.de

ACTA entspricht der aktuellen Rechtslage in Deutschland. Eine Umsetzung der deutschen Rechtslage auf internationaler Ebene ist im Interesse Deutschlands. Eine Harmonisierung im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, bei der die deutsche und europäische Gesetzgebung international "exportiert" wird, ist positiv zu bewerten. Eine internationale Harmonisierung bringt mehr Sicherheit für europäische Unternehmen und Verbraucher. Die verstärkte internationale Kooperation kann dazu beitragen, unter anderem gefälschte Babynahrung, gefälschte Autobremsen oder gefälschte Medikamente zum Schutz der Verbraucher von den europäischen Märkten fernzuhalten.

Das Abkommen enthält keine Punkte mehr, die die Freiheit des Internets einschränken. Weder das Justizministerium, noch die EU-Kommission oder der juristische Dienst des Europäischen Parlaments sehen heute eine Notwendigkeit, europäische oder deutsche Gesetze aufgrund dieses Abkommens zu ändern.

Daher wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns konkret mitteilen könnten, in welchen Artikeln Sie noch Probleme erkennen. Wir werden diese nochmals prüfen. Ich bitte Sie jedoch auch, das Abkommen ( register.consilium.europa.eu ) genau zu studieren und vorgelegten Analysen nicht unkritisch zu vertrauen. Die Freiheit des Internets ist zu wichtig, um sich nicht selbst eine Meinung aufgrund der Faktenlage zu bilden.

Mit freundlichen Grüßen,

Nadja Hirsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch

vor knapp einem Jahr beantworteten Sie meine Frage zum Thema Internet-Sperren -- durchaus in meinem Sinne. Nun ist das so genannte ACTA-Abkommen in aller Munde. Um es etwas plakativ zu formulieren: Die schlimmsten Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Ich vermute aufgrund Ihrer Worten von damals, dass sie gegen dieses Abkommen stimmen werden, möchte mich aber gerne vergewissern.

Werden Sie aus in der anstehenden Abstimmung im Europaparlament das Abkommen in der jetzigen Form ablehnen oder gutheissen? Und wie steht Ihre Fraktion generell dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Nadja Hirsch
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Nadja Hirsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA).

Wie die anderen Fraktionen des Europäischen Parlaments auch, befindet sich die liberale Fraktion (ALDE) derzeit im Meinungsbildungsprozess. Es wurde noch keine finale Position beschlossen.

Ich verstehe die von Ihnen geäußerten Sorgen, würde Sie jedoch gerne bitten, konkret auf die Artikel des Abkommens hinzuweisen, auf die sich ihre Befürchtungen beziehen.

Die FDP im EP hat sich seit mehreren Jahren mit dem Abkommen beschäftigt. Speziell mein Kollege Alexander Alvaro (siehe unten) hat sich im Namen unserer Delegation und der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und wäre Ihr Ansprechpartner. Dennoch möchte ich Ihnen gerne einige Informationen über die Aktivitäten hinsichtlich ACTA im Europäischen Parlament mitgeben.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament das Recht, internationale Abkommen, die durch die EU-Kommission verhandelt werden, anzunehmen oder abzulehnen.

Bereits wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags haben wir auf die Gefahren des ACTA-Abkommens hingewiesen und die in Ihrer Mail erwähnten Punkte angesprochen.

Um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen haben wir 2010:
o mehrere Anfragen an die EU-Kommission gerichtet
§ E-0147/10: Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
www.europarl.europa.eu
§ E-010962/10: ALVARO - ACTA anti-circumvention provisions
www.europarl.europa.eu
o eine Pressekonferenz abgehalten
o mehrere Pressemitteilungen verfasst
§ Wird ACTA das nächste SWIFT? (24.02.2010 )
www.alexander-alvaro.de
§ ACTA - Another Crazy Treaty Agreed? (10.03.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Mehr Transparenz bei ACTA Verhandlungen erreicht (21.04.2010)
www.alexander-alvaro.de
§ Europaparlament bleibt bei ACTA wachsam (07.09.2010)
www.alexander-alvaro.de
o einen Entschließungsantrag mitverfasst
§ Entschließungsantrag zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA (9.3.2010)
www.europarl.europa.eu
o eine Anhörung organisiert, die auch online übertragen wurde
§ ALDE Hearing on ACTA (06.04.2010)
www.youtube.com
o eine Schriftliche Erklärung lanciert, die vom EP angenommen wurde und unter anderem die Kritikpunkte erhält, die Sie auch in Ihrem Schreiben erwähnen.
§ Schriftliche Erklärung 12/2010 zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (09.09.2010)
www.europarl.europa.eu


Wir waren war sowohl mit der Art, wie die Verhandlungen geführt wurden, als auch mit dem Inhalt des Abkommens höchst unzufrieden. In dem Vertragsentwurf waren damals die Einführung verpflichtender Internetzugangssperren ("three strikes Modell"), Dritthaftung für Internetserviceprovider, sowie die Möglichkeit der Überprüfung der Inhalte von Laptops bei internationalen Reisen enthalten. Wir hatten deshalb davor gewarnt, dass ACTA zum Akronym für "Another Crazy Treaty Agreed" wird und bezweifelt, dass mit ACTA insgesamt Verbesserungen und sinnvolle Veränderungen für die Europäische Union, ihre Bürger, Unternehmen und Künstler erzielt werden.

Ich glaube, dass Ihre Kritik dem Stand unserer öffentlichen Kritik aus dem Jahre 2010 entspricht. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass es uns gelungen ist, bis zum Abschluss der Verhandlungen die EU-Kommission hinsichtlich der Gefahren der möglichen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten zu überzeugen und die kritisierten Punkte aus dem Abkommen zu entfernen.

Ihre Sorgen stimmen mich nachdenklich, da sie den politischen Sorgen der FDP entsprechen. Die FDP war und bleibt Garant der Freiheit des Internets. Wie Sie anhand der oben erwähnten Dokumente erkennen können, haben wir die gleichen Gefahren, wie auch Sie gesehen.

Unserer Analyse nach enthält ACTA heute nur Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums und keine Bestimmungen, die die materiellen Rechtsvorschriften der EU über die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums ändern. Es erfordert keine Änderungen am gemeinschaftlichen Besitzstand. Es bietet erstmalig einen umfassenden internationalen Rahmen, der die Vertragsparteien bei ihren Bemühungen unterstützen soll, die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wirksam zu bekämpfen. Hierzu möchte ich Sie auf den "Fakten-Check" meines Kollegen Alexander Alvaro hinweisen, den Sie hier einsehen können: www.alexander-alvaro.de

ACTA entspricht der aktuellen Rechtslage in Deutschland. Eine Umsetzung der deutschen Rechtslage auf internationaler Ebene ist im Interesse Deutschlands. Eine Harmonisierung im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, bei der die deutsche und europäische Gesetzgebung international "exportiert" wird, ist positiv zu bewerten. Eine internationale Harmonisierung bringt mehr Sicherheit für europäische Unternehmen und Verbraucher. Die verstärkte internationale Kooperation kann dazu beitragen, unter anderem gefälschte Babynahrung, gefälschte Autobremsen oder gefälschte Medikamente zum Schutz der Verbraucher von den europäischen Märkten fernzuhalten.

Das Abkommen enthält keine Punkte mehr, die die Freiheit des Internets einschränken. Weder das Justizministerium, noch die EU-Kommission oder der juristische Dienst des Europäischen Parlaments sehen heute eine Notwendigkeit, europäische oder deutsche Gesetze aufgrund dieses Abkommens zu ändern.

Daher wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns konkret mitteilen könnten, in welchen Artikeln Sie noch Probleme erkennen. Wir werden diese nochmals prüfen. Ich bitte Sie jedoch auch, das Abkommen ( register.consilium.europa.eu ) genau zu studieren und vorgelegten Analysen nicht unkritisch zu vertrauen. Die Freiheit des Internets ist zu wichtig, um sich nicht selbst eine Meinung aufgrund der Faktenlage zu bilden.

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