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Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich wende mich mit der folgenden Frage an Sie, weil sie als Lehrerin die Finanznot des Landes vermutlich auch aus eigener Erfahrung gut kennen.
In NRW vererben jährlich zahlreiche Hochvermögenden (ich verwende mal das Kürzel UHNWI´s) ihren Besitz. Aus Statistiken des DIW kann man entnehmen, dass das vermögendste Dezil der Bevölkerung etwa 60 % des Gesamtvermögens besitzt und irgendwann vererbt - während sich die verbleibenden 40 % des Vermögens auf 90 % der Bevölkerung verteilen.
Die Vermögenskonzentration und damit auch die Chancenungleichheit nimmt zum oberen Perzentil hin weiter deutlich zu. Die Verteilungsverhälntisse sind seit Jahrzehnten ähnlich bzw. haben sich sogar zugunsten der UHNWI´s verschoben - trotz der stärkeren Besteuerung von Vermögenden.
Mich würde deshalb folge Frage sehr interessieren:
Wie viel Vermögen (und zwar Geld, Immobilien, Betriebe, Grundbesitz, Sachwerte ..) wurde z.B. im Jahr 2011 (oder 2010; 2009) von den 1.000 Sterbefällen mit den höchsten Gesamtvermögen in NRW an deren Nachkommen insgesamt vererbt und wie viel Erbschaftssteuer ist aus diesen 1000 Erbschaftssteuerfällen an den Staat geflossen?
Wie viel Erbschaftsteuer hätte es etwa sein müssen, wenn das Gesamtvermögen entsprechend der gesetzlichen Erbschaftssteuersätze hätte versteuert werden müssen?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
