Michael Müller (SPD)
Abgeordneter Landtag Berlin

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Kaufmännische Ausbildung
Ausgeübte Tätigkeit
MdA, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
Wohnort
Tempelhof
Wahlkreis
Tempelhof-Schöneberg WK 4 , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
33,5%
Landeslistenplatz
1
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(...) Die BVG plant für diesen Sommer eine Erhöhung der Fahrkartenpreise. (...) Die Erhöhung der BVG Fahrkartenpreise zukünftig an einen Index, beispielsweise an die Inflationsentwicklung zu koppeln, ist ein Vorschlag, um zum einen Preiserhöhungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und zum anderen der BVG damit Planungssicherheit zu bieten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Müller.

Ich bin in Berlin als Berufsfeuerwehrmann tätig.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.07.2012 muss die Stadt Berlin ihren Feuerwehrleuten die seit 2001 angefallenen Überstunden abgelten, die über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus abgeleistet wurden.

Wie stehen Sie, die SPD, der Senat und der amtierende Innensenator Herr Henkel zu dieser Entscheidung ?
Wie und in welcher Höhe beabsichtigen Sie diese Überstunden abzugelten, damit auch alle betroffenen Feuerwehrmänner ihre unrechtmässig zu viel abgeleisteten Stunden mit Freizeit oder auch mit Geld ausgeglichen bekommen ?
Oder stehen Sie auf dem Standpunkt, das nur denjenigen die Überstunden bezahlt werden, die auch geklagt haben ?
Der Betriebsfrieden wäre dann jedoch erheblich gestört !
Im übrigen hat ihr Parteikollege Herr Dressel aus Hamburg in der gleichen Sache, die Stadt Hamburg dazu aufgefordert, alle Feuerwehrleute zu entschädigen, egal ob sie geklagt hatten oder nicht !
Schliesst sich die SPD der Hauptstadt dieser Sicht an ?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen
V.
Antwort von Michael Müller
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15.10.2012
Michael Müller
Sehr geehrter Herr ,

ich persönlich finde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die seit 2001 angefallenen Überstunden der Feuerwehrleute in voller Höhe vergütet werden müssen, für nachvollziehbar. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass dies meine persönliche Meinung ist und ich nicht im Namen vom Senat oder vom Innensenator Frank Henkel sprechen kann.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Voraussetzung für die Vergütung, dass die Beamten rechtzeitig ihren Anspruch geltend gemacht haben. Inwiefern es möglich ist allen Feuerwehrleuten, unabhängig davon ob sie geklagt haben oder nicht, die Überstunden abzugelten ist jedoch fraglich. Da mir weder die Zahlen vorliegen, um welche Erstattungssumme es sich handelt, noch dieses Thema in meinen Entscheidungsbereich fällt, bitte ich Sie, sich mit dieser Frage an den Innensenator Frank Henkel zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
 
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
30.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Müller,

wenn Sie meine Frage, die ich Ihnen hier unter dem Link

www.abgeordnetenwatch.de

gestellt habe deswegen nicht beantworten wollen, weil ich Sie höflich als Senator angeredet habe, wie sich das gehört, rede ich Sie gerne alternativ auch ganz ausdrücklich als Abgeordneter an.

Also Frage ich Sie halt als einen Abgeordneten, ob Sie sich selbst in Ihrer anderen Funktion als Stadtentwicklungssenator empfehlen werden, die Verwaltungsvorschrift "Anweisung Bau - ABau" solange auszusetzen, bis Berlin einen ausgeglichenen Haushalt hat und damit solange auf Kunst am Bau bzw. im Stadtraum zu verzichten?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Tourismus
31.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

heute habe ich aus der Presse erfahren, dass Sie den Organisatoren des Deutsch-Amerikanischen Volksfestes abgesagt haben dieses Volkfest 2013 auf dem Flugfeld Tempelhof durchzuführen. Können SIe mir bitte die Gründe dafür nennen? Was verhindert die Durchführung dieses Volkfestes 2013 auf dem ehem. Flughafengelände?

MfG,

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Müller.

Erst einmal Danke für Ihre Antwort auf meine Frage.

Ich kann nur nicht verstehen, warum die Kollegen ihren Anspruch geltend gemacht haben müssen. Die Überstunden sind zweifelsfrei angefallen . Viele Kollegen legten 2001 bereits Widersprüche gegen die Mehrarbeit ein. Als Antwort bekam man dann, das die Feuerwehr sich nicht an diese Regelung der EU halten müsse.
Die Kollegen hatten bisher geglaubt, das ein öffentlicher Arbeitgeber, wie die Stadt Berlin, sie nach Recht und Gesetz entlohnt. Das ist aber nichts so, wie man sieht. Man muss sich hier sein Recht einklagen. Die Mitarbeiter der Feuerwehr werden also jetzt immer alle Anordnungen und Regelungen rechtlich prüfen lassen und eventuell dagegen klagen müssen.
Das kannte ich bisher nur von Arbeitgebern im privaten Sektor, die ihren Mitarbeitern Überstunden nicht bezahlten !
Inzwischen hat auch der Hamburger Senat die Entscheidung getroffen, allen Feuerwehrkollegen ihre Überstunden komplett zu bezahlen, egal ob sie geklagt hatten oder nicht. In Hamburg wurde begrüsst, das ein sozialdemokratischer Senat eine solche Entscheidung getroffen hat.
Warum tut sich der Berliner Senat dabei so schwer ?
Ist dem Senat die Arbeit der Feuerwehrkollegen wirklich so wenig wert ?
Fehlende Haushaltsmittel kann ich hier nicht gelten lassen. Die Überstunden wurden über Jahre hinweg unrechtmässig angeordnet. Für Planungsfehler und einen nichtarbeitenden Aufsichtsrat des Flughafenbaus und unnötige Restaurierungskosten zum Beispiel des ICC sind genügend Geldmittel da aber nicht für unrechtmässig angeordnete Überstunden ?
Das verstehe ich nicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen
V.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Müller

Senat lehnt Volksbegehren zum Tempelhofer Feld ab:

die Ablehnung des Volksbegehrens verstehe ich nicht. Die Begründung ist mir nicht schlüssig.
Wir leben doch noch in einer Demokratie? oder hat sich da schon etwas geändert?
Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung (Wähler, Steuerzahler (ihre Brötchengeber) ), hat sich doch ganz klar dazu geäußert.

Mit freundlichen Grüßen


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