Michael Grosse-Brömer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Grosse-Brömer
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Soltau-Fallingbostel - Winsen L.
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Sinnvoller ist vielleicht, beim derzeitigen Preisaushandlungsprozess in Sachen innovativer Arzneimittel die Verhandlungsposition der Krankenkassen zu stärken. Im Moment setzt die Pharmaindustrie hier nach der Einschätzung vieler Beobachter vielfach die Preise fest. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer

Vier (bundespolitische) Fragen beschäftigen mich und meine Frau und werden über unsere Wahl bei kommenden Bundestagswahl entscheiden.
Wir hätten hierzu gerne Ihre persönliche und die Meinung Ihrer Partei:
1. Generelles(!) Überholverbot für LKW
2. Einführung 130 KM/H auf 2/4-spurigen Autobahnen, sowie generell(!) für sogenannte Kleintransporter/Sprinter
3. Y-Trasse nur wenn zeitgleich Entlastung der Autobahnen durch Verlagerung des Güterfernverkehr auf die Schiene
4. Generelle(!) Verlagerung des GüterTransitverkehr auf die Schiene

Mit freundlichen Grüßen
Familie
Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
30.06.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrte Familie ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2009.

Ihrer ersten Frage entnehme ich, dass Sie Forderungen nach einem generellen Überholverbot für LKW unterstützen. Eine solche Position kann ich durchaus nachvollziehen. Gerade die A7 leidet als zentrale Nord-Süd-Transitverbindung unter einer hohen Verkehrsdichte.

Bei allem Verständnis stehe ich allerdings einem generellen Überholverbot für LKW skeptisch gegenüber. Bei Steigungsstrecken und bei Streckenabschnitten mit Staugefahr macht ein Überholverbot durchaus Sinn. Dürfte aber grundsätzlich kein LKW den anderen überholen, würde das beim derzeitigen bundesweiten Verkehrsaufkommen schlicht zu einer Blockade der rechten Spur führen und den Verkehrsfluss insgesamt beeinträchtigen. Ferner wird oft zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einem Überholverbot der langsamste Lastkraftwagen die Geschwindigkeit vorgibt. Das kann auch nicht richtig sein.

Auf den deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese Vorgabe ist meiner Meinung nach ausreichend. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich, weil ohnehin fast 40 Prozent unserer Autobahnen entweder permanent oder zeitweise geschwindigkeitsbeschränkt sind. So ergeben sich für mich aus einem allgemeinen Tempolimit weder entscheidende Fortschritte in Sachen Verkehrssicherheit, noch für die Umwelt. Intelligente Verkehrsleitsysteme bringen auch mehr als ein simples Tempolimit.

Worüber man allerdings unter Umweltschutzbedingungen eher reden kann und muss, ist die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.

Mit dem Masterplan Güterverkehr und Logistik hat die Bundesregierung ein strategisches Konzept für eine umweltfreundliche und effektive Ausrichtung des Güterverkehrs vorgelegt. In besagtem Masterplan sind auch konkrete Maßnahmen enthalten, wie der Verkehrsträger Schiene in die Lage versetzt werden kann, seinen Anteil am Güterverkehr bis 2025 nachhaltig zu erhöhen. So unterstützt die Bundesregierung z.B. den kombinierten Verkehr. Damit sind Transportwege gemeint, in denen Güter mit unterschiedlichen Verkehrsträgern, überwiegend aber per Bahn und Schiff, befördert werden. Im Rahmen der aktuell aufgestockten Finanzplanung hat die Bundesregierung die Mittel zur Förderung des kombinierten Verkehrs von bisher 62,5 Mio. Euro auf jährlich 115 Mio. Euro erhöht.

Was nun die Y-Trasse betrifft, so ist zunächst festzuhalten, dass SPD und Grüne während ihrer Regierungszeit in Niedersachsen und im Bund faktisch keine neuen Verkehrstrassen zugelassen haben. Dieses Versäumnis muss nun aufgeholt werden. Die Y-Trasse ist wichtig für die Hafenhinterlandanbindung. Niedersachsens Seehäfen erwarten in den kommenden Jahren enorm steigende Güterzahlen. Ohne die Möglichkeiten eines Güterabtransports über die Schiene würde sich dieser Transport auf die Straße verlagern. Insoweit halte ich die Y-Trasse für dringend erforderlich, um den Güterverkehr nicht auf die Straße zu drängen.

Die von Ihnen favorisierte, generelle Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wird auf absehbare Zeit Wunschdenken bleiben. Das hat auch damit zu tun, dass die deutsche Schieneninfrastruktur schon heute vielerorts an ihren Leistungsobergrenzen angelangt ist. Zudem sind wir in Deutschland in die europäischen Verkehrs- und Transportwege eingebettet. Gerade der Güterverkehr aus Osteuropa wird aufgrund dortiger politischer Investitionsentscheidungen auch in nächster Zeit vor allem über die Autobahnen kommen. Es wird uns kaum möglich sein, alle Lastwagen an der Grenze zu stoppen und ihre Fracht auf Schiffe umzuladen.

Wenn es um eine nachhaltige Verkehrs-, Transport- und Logistikplanung geht, werden uns "Entweder-oder-Diskussionen" aus meiner Sicht nicht weiterbringen. Jeder Verkehrsträger hat seine Stärken und Schwächen. Eine grundsätzliche Stärkung der Schiene und der Wasserwege steht hier außer Frage. Aber es wird auch darum gehen, alle Verkehrsträger so einzusetzen und miteinander zu verknüpfen, dass sie ihre Stärken optimal entfalten können.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

haben Sie sich in den letzten Monaten und Jahren mal die tägliche Verkehrssituation in Tostedt auf der B75 angesehen oder sich darüber informiert? Ich denke nicht.
Haben Sie sich in der Zeit als MdB in irgendeiner Weise für die Lösung des Verkehrsproblems in Tostedt eingesetzt? Ich denke nicht.

Die Situation in Tostedt wird zunehmend unerträglich und die Prognosen für die nächsten Jahre sagen übereinstimmend noch eine weitere Zunahme des Durchgangsverkehrs voraus.

Als Vertreter des Wahlkreises im Bundestag erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich massiv und wiederholt an den geeigneten Stellen im Bund und im Land Niedersachsen dafür einsetzen, dass die seit vielen Jahren geplante Verkehrsumgehung von Tostedt wieder mit Dringlichkeit in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und mit Nachdruck an deren Umsetzung gearbeitet wird. Erkundigen Sie sich bei der Gemeindevertretung Tostedt, den Geschäftsleuten oder sonstigen Bürgern im Ort, Sie werden nahezu zu 100% die gleiche Antwort bekommen: die Umgeheung des Ortes muss kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Tostedt
Antwort von Michael Grosse-Brömer
6Empfehlungen
03.09.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Rahmen der Verhandlungen über den Bundesverkehrswegeplan habe ich mich bereits im Jahr 2004 mehrfach bei den Verkehrsexperten meiner Fraktion und beim Land Niedersachsen u. a. für die Ortsumgehung Tostedt/Wistedt (B 75) eingesetzt. Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages haben meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich einen Antrag eingebracht, der eine nachträgliche Aufwertung des achtspurigen Ausbaus der A 1 zwischen dem Horster Dreieck und Hamburg sowie der Ortsumgehungen bei Elstorf (B 3) und Tostedt/Wistedt (B 75) in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorsah. Dieser Antrag wurde jedoch von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt. Nachlesen können Sie die Fakten übrigens auch in den Harburger Anzeigen und Nachrichten (HAN) vom 07. Mai 2004 sowie im Wochenblatt vom 08. Mai 2004.

Durch eine gemeinsame Intervention mit dem damaligen Landrat Axel Gedaschko und dem Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke konnte allerdings bei der niedersächsischen Landesregierung erreicht werden, im Fall von Tostedt die weiteren Planungskosten des Projektes im Bundesverkehrswegeplan festzuschreiben.

Auf Initiative der örtlichen Bürgermeister und Abgeordneten wurde im darauffolgenden Jahr der Versuch unternommen, die B 75 zwischen Trelde und Rotenburg mit einer Mautgebühr zu belegen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der Uneinigkeit der Landkreise und der zuständigen Verkehrsbehörden.

In der Folge hat es immer wieder Gespräche des Bürgermeisters und der Bundes- und Landtagsabgeordneten mit Vertretern des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gegeben. So zuletzt am 26. August 2009 zwischen dem niedersächsischen Verkehrsminister Dr. Rösler auf der einen und dem Landrat Bordt, dem CDU-Landtagsabgeordneten Schönecke und dem Tostedter Bürgermeister Bostelmann auf der anderen Seite. Wichtigstes Ergebnis dieses Gesprächs war, dass sich Minister Dr. Rösler nachhaltig für die Umgehungsstraße Tostedt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans einsetzen wird.

Zudem wurde in allen bisher geführten Gespräch klar, dass eine langfristige Entlastung für Tostedt nur durch den Bau einer Umgehungsstraße möglich ist. Denn auch wenn der Verkehr auf der A 1 zukünftig sechsspurig rollt, bei Unfällen ist Tostedt wieder dicht mit Umleitungsverkehr. Und die Mautpreller dürfen auch nicht vergessen werden.

Auch ich werde mich in Berlin gemäß meiner Möglichkeiten weiter für dieses Ziel einsetzen, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

M. Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.09.2009
Von:

Herr Grosse-Brömer

wie stehen Sie zum Themenbereichmit Freier Software und Offene Standards aus? HAben SIe Gedanke dazu wier man mit Freier Software z.B. den Wettbewerb im deutschen IT-Markt stärken kann? Sehen Sie Möglichkeiten Freie Software für die Bildung zu nutzen? Und zwar sowohl im Bereich der Schul-und Grundbildung als auch bei der Weiter-und Fortbildung von Erwachsenen.
Antwort von Michael Grosse-Brömer
8Empfehlungen
11.09.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

wie die CDU/CSU-Fraktion stehe ich der Freien Software und Offenen Standards positiv gegenüber. Das wird schon dadurch deutlich, dass der Bundestag Linux-Server verwendet. Warum sollte ich auch etwas gegen die freie Marktwirtschaft haben?

Ich glaube, dass Freie Software und Offene Standards viele Vorteile haben. Sie bedeuten Wettbewerb, Wahlfreiheit und Innovation und reduzieren die Entstehung von Monopolen und Software-Abhängigkeitsverhältnissen. Vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen bietet eine Software, die schnell an die speziellen Unternehmensbedürfnisse angepasst werden kann, gute Möglichkeiten. Und je mehr Menschen oder Firmen solche Software nutzen, desto mehr Wettbewerb entsteht auf dem IT-Markt. Erfahrungsgemäß bedeutet dies immer auch Vorteile für Kunden, auch für die, die nicht mit dem Thema vertraut sind. Der Telefonmarkt ist dabei ein gutes Beispiel.

Ich bin allerdings dagegen, bestimmte Standards festschreiben oder Freie Software gegenüber Proprietären Standards (und umgekehrt) zu bevorzugen - diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden.

Ihre Frage nach den Möglichkeiten der Freien Software im Bildungsbereich verstehe ich nicht ganz. Sie wird doch bereits in der Bildung genutzt (z.B. auf der SELF Plattform). Hier gibt es bereits hervorragende Programme, die selbstverständlich genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
12.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

die Politik fordert verstärkt zur privaten Altersvorsorge auf. Ich habe daher seit längerem einen Fondssparplan und Einzelaktien sowie einen firmeneigenen Pensionsfonds. Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer, die folgende Fragen aufwirft:

Bisher waren Gewinne aus Fonds und Aktien nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (Spekulationsfrist). Weshalb werden seit 1. Januar 2009 unabhängig von der Haltedauer der Papiere diese dauerhaft mit 25% Abgeltungsteuer + anteilig Solizuschlag und Kirchensteueranteil mit bis zu 28,65% besteuert ? Beabsichtigen Sie eine Abmilderung dieser Besteuerung in der nächsten Leigislaturperiode ? Quelle: Magazin Focus v. 10.Dezember 2007 S. 169 ff. www.focus.de

Im europäischen Vergleich verschlechtert sich die Situation für Deutsche Anleger massiv. Belgien, Niederlande, Schweiz und Liechtenstein haben diesbezüglich keinerlei Beschrändkungen. In Luxembourg und Österreich sind Veräußerungsgewinne nach 6 bzw. 12 Monaten steuerfrei, siehe Wikipedia de.wikipedia.org

Bei Edelmetallen (z.B. Gold) wurde die einjährige Spekulationsfrist beibehalten. Bei Immobilien (Vermietung) wurde die 10 - jährige Haltedauer aufrecht erhalten. Weshalb diese Ungleichbehandlung gegenüber Fonds und Aktien als zusätzliche Altersvorsorge ? de.wikipedia.org

Der Focus rechnete in der o.a. Ausgabe vor, dass bei 30 - jähriger Ansparfrist mit monatlichen 100,- Euro 141.830,58 Euro angespart werden und durch die Abgeltungsteuer nach Abzug von 43.877,49 Euro für den Leistungsempfänger 97.953,09 Euro verbleiben.
Soll so die private Vorsorge gefördert werden ?

Mit freundlichem Gruß

-
Antwort von Michael Grosse-Brömer
3Empfehlungen
24.09.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abgeltungssteuer.

Um den deutschen Markt für Kapitalanlagen attraktiver zu gestalten und um eine Abwanderung des Kapitals ins Ausland zu verhindern, wurde zum 01. Januar 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gab es bis dahin in Deutschland keine Abgeltungssteuer, sodass auf Kapitalmarktprodukte der volle Steuersatz (bis zu 50%) gezahlt werden musste. Das hatte zur Folge, dass viele Anleger ihr Geld auf dem ausländischen statt auf dem deutschen Finanzmarkt investiert haben.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzplätze verbessert wurden. In Zeiten des freien Kapitalverkehrs und des technischen Fortschritts, welcher einen sekundenschnellen Kapitaltransfer rund um den Globus ermöglicht, werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Wahl des Kapitalstandortes oftmals zur entscheidenden Größe. Das Kapital geht zum "besten Wirt". Die Anonymität der Anleger und ein niedriger Steuersatz für Kapitalerträge sind somit wichtige Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg eines Finanzplatzes. Dies haben auch viele europäische Staaten erkannt und bereits definitive Abgeltungssteuern auf niedrigem Niveau eingeführt. Mit der Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer hat sich Deutschland an diese internationale Entwicklung angeschlossen.

Zudem war das alte System der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen außerordentlich bürokratisch und nicht immer gerecht. Inzwischen müssen die Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da die Bank die Abgeltungssteuer für den Kunden abführt. Das heißt die komplizierte Anlage "Kap" zur Steuererklärung muss dann nicht mehr wie bisher ausgefüllt werden, wenn Kapitalerträge nach der Abgeltungssteuer besteuert werden.

Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge aber weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt (Veranlagungswahlrecht). Das sog. Kontenabrufverfahren wurde grundsätzlich überflüssig und ist nun nur in den enumerativ im Gesetz genannten Fällen zulässig.

Mit der Abgeltungssteuer ist meines Erachtens die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen transparenter und einfacher geworden und führt insgesamt zu einer steuerlichen Entlastung von 870 Mio. €.

Ein Ziel der Union für die nächste Legislaturperiode ist die flexiblere Gestaltung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Deshalb soll die Förderung der privaten Altersvorsorge entbürokratisiert und vereinfacht werden. Ob es auch Veränderungen bei der Abgeltungssteuer Änderungen gibt, wird bei den Verhandlungen zu prüfen sein.

Sie haben in Ihrer Frage die Ungleichbehandlung von Edelmetalle und Immobilien gegenüber Fonds und Aktien angesprochen. Diese beiden Formen der Geldanlage sind miteinander nicht vergleichbar, da Immobilien eine nicht bewegliche Anlageform darstellen, die nicht auf den ausländischen Kapitalmarkt verlagert werden kann. Bei den Finanzmarktprodukten hingegen gibt es im Gegensatz dazu eine Fülle von Angeboten mit jeweils unterschiedlichen Besteuerungsregelungen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
15.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

Da die presse offensichtlich verschiedene Zahlen liefert, moechte ich sie um erklaerung eines finanziellen Sachverhaltes bitten. In der Hoffnung, dass Sie korrekte Zahlen haben:
1. Wieviel Geld bringt der Steuerzahler in cash und mit Buergschaften fuer die Opel-Magna-Sberbank "Rettung" auf?
2. Welche Summen aus Steuermittels fliesst an GM?
3. Welche Summe fliessen an Sberbank und GAS?
4. Falls Geld an Magna geht, welche Summe fliesst an Magna?
5. Fuer Frage 1-4, was ist der Gegenwert, den der Steuerzahler bzw. der Staat fuer eventuelle Zahlungen und/oder Buergschaften erhaelt?

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe,
Antwort von Michael Grosse-Brömer
5Empfehlungen
17.09.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für diese sehr interessante Frage.

Ungeachtet der von Ihnen angesprochenen Kosten erlaube ich mir den Hinweis, dass der Verlust von tausenden Arbeitsplätzen den Staat auch viel Geld kosten würde. Daher sind Überlegungen sinnvoll, wie diese von Verlust bedrohten Arbeitsplätze erhalten werden können. Das aber nicht zu jedem Preis. Daher muss gelten: Nur Arbeitsplätze in einem Unternehmen, das wettbewerbsfähig und erfolgreich mit seinen Produkten am Markt bestehen kann, sollten mit Steuergeldern unterstützt werden. Ich habe mich daher immer dafür stark gemacht, dass Bürgschaften, Staatskredite etc. auf soliden Grundlagen und klaren Rückzahlungsmodalitäten begründet sein müssen.

Auch ich bin ein Freund definitiver Fakten und Zahlen. Damit Sie ganz sicher sein können, dass Sie die aktuellsten und definitiv richtigen Zahlen bekommen (auch die Zahlen von mir wären ja nur "abgefragt") wenden Sie sich doch bitte an das Bundeswirtschaftsministerium
( info@bmwi.bund.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB
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